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E-Justice in Ungarn, bei uns schon heute

19. Sep 2015 Wirtschaftsrecht

Noch vor der Mehrheit unserer Kollegen in Ungarn hat sich unsere Kanzlei für den ausschließlich elektronischen Rechtsverkehr entscheiden. Mit Hilfe der modernsten Technologie (qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Gerichts- und Verwaltungspostfach) erreichen unsere Schriftsätze sämtliche ungarische Gerichte innerhalb weniger Sekunden. Beschlüsse, Urteile und Verfügungen werden ebenfalls auf elektronischem Wege mit qualifizierter elektronischer Dienstsignatur übermittelt. Somit gelingt uns nicht nur eine effektive Kommunikation, die sogar schneller ist, als der herkömmliche Postweg zwischen dem Gericht und einem ungarischen Anwalt, sondern wir helfen auch der Umwelt, da wir der in der Anwaltspraxis sonst üblichen Papierverschwendung ein Ende machen können.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Die Nähe des Anwalts zum Mandanten im Inland erleichtert die Verständigung des Mandanten mit dem sachbearbeitenden Anwalt
  • Keine Reibungsverluste an wichtigen Informationen und bei der Verständigung, die bei Hinzuziehung eines örtlichen ausländischen Anwalts, der entfernt im Ausland sitzt, zumeist auftreten
  • Die in Deutschland gewohnten anwaltlichen Kommunikationsstandards bleiben gewährleistet, was im Ausland oftmals nicht gewährleistet ist
  • Die umfassende deutsche anwaltliche Haftungsabsicherung für Berufsversehen ist gewährleistet, dies ist in Ungarn nur bis 15.000,00 € der Fall

Rechtsanwalt Nagy unterrichtet an der Universität Pécs in Ungarn als ständiger Gastdozent das UN-Kaufrechtsabkommen, dem auch Ungarn beigetreten ist und was somit Teil auch des ungarischen Rechts ist und ist Verfasser des vorlesungsbegleitenden Lehrbuches Grundzüge des UN-Kaufrechts, 2013.Rechtsanwalt Sipos ist Mitverfasser des Standardwerkes Handbuch des Internationalen Insolvenzrechts, C. H. Beck Verlag 2012.

UNGARN, ABWICKLUNG VON GRUNDSTÜCKSGESCHÄFTEN, ERBSCHAFTEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, AUCH IM RAHMEN VON DEUTSCHEM INSOLVENZVERFAHREN

Von Nürnberg aus wickeln wir vollumfassend für Sie auch Grundstücksan- und -verkaufsvorgänge betreffend in Ungarn gelegener Grundstücke ab. Hierbei erstellen wir Grundstückskaufverträge ungarischen Rechts und sorgen auch für den grundbuchrechtlichen Vollzug, d.h. für die grundbuchmäßige Eintragung der Veräußerung, bzw. des Eigentumserwerbs beim örtlich zuständigen ungarischen Grundbuchamt.

Abwicklung in Ungarn für deutsche Insolvenzverwalter

Gleiches gilt für die Beratung und Abwicklung des Erwerbes, bzw. der Veräußerung von Unternehmen, Geschäftsanteilen oder Gesellschaften mit Sitz in Ungarn. Daneben übernehmen wir im Auftrag der deutschen Insolvenzverwaltung auch die Durchführung der Abwicklung von ungarischen Tochtergesellschaften der deutschen Insolvenzschuldnerin, in der Vergangenheit z.B. für Insolvenzverwalter Dr. Jaffé, München, (KirchMedia, Grundig) bishin zur Löschung beim örtlich zuständigen sog. Firmengericht.

Erbschaftsabwicklung in Ungarn

Die funktionelle Zuständigkeit der Bearbeitung von Erbschaftsverfahren liegt in der ungarischen Justizverwaltung bei den örtlichen gemeindlichen Notaren. Eine Besonderheit der Verfahrensweise dieser Notare ist zum einen, dass sie Äußerungsfristen häufig ohne Ansehen des ausländischen Erben, bzw. anderen Verfahrensbeteiligten, äußerst kurz, häufig auf 8 Tage, bemessen, sodass die vorbestimmte Frist häufig bereits abgelaufen ist, bevor die Postzustellung beim deutschen Erben erfolgt. Zum anderen wird die Einhaltung von Fristen häufig weiter auch dadurch erschwert, dass die ungarischen Notare, meist in ländlichen Bezirken, in ihren ungarisch sprachigen Mitteilungen oftmals weder Telefax-, noch E-Mail-Daten angeben. Dieser Nachteil führt jedoch, zumindest bei der Verfahrenseröffnung, regelmäßig nicht zur Verwirkung von Rechten, sofern der Betroffene sich umgehend und in ungarischer Sprache (Amtssprache) erklärt. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

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