Arbeitsrecht
Auf den Gebieten des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir einzelne Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen im außergerichtlichen Bereich bei geplanten personellen Maßnahmen und im arbeitsgerichtlichen Prozess. Das Arbeitsrecht unterliegt in besonderem Maße der ständigen nationalen richterlichen Rechtsfortbildung sowie dem Wandel der europäischen Rechtsentwicklung. Zudem wird das Arbeitsrecht zunehmend von anderen Rechtsgebieten beeinflusst. Insbesondere u. a. vom Insolvenz- sowie vom Sozialrecht, deren Kenntnis und Berücksichtigung in zunehmendem Maße über die Qualität der Bearbeitung des arbeitsrechtlichen Mandates entscheidet.
Dem tragen wir durch die Bereitstellung einer Fachabteilung für Arbeitsrecht Rechnung. Um unseren Mandanten auch in diesem Rechtsbereich die höchste Qualität der Fallbearbeitung zu gewährleisten, wird die fachspezifische Qualifikation unserer Fachabteilung u. a. durch die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ergänzt. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht wird von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer bei Nachweis der erforderlichen besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse in diesem Bereich erteilt.