Ungarisches Wirtschaftsrecht

In unserem Geschäftsbereich Ungarn werden Sie von hochqualifizierten Rechtsanwälten betreut und beraten, die über eine zusätzliche Kompetenz auch im ungarischen Recht sowie der ungarischen Sprache verfügen. 
Unsere Ungarn-Spezialisten vertreten deutsche Unternehmen sowohl bei der Ansiedlung in Ungarn durch Gesellschaftsgründung oder Unternehmenskauf als auch bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber ungarischen Geschäftspartnern auch im Klageverfahren vor ungarischen Gerichten sowie als Gläubigervertreter im Insolvenzverfahren des Schuldners in Ungarn.

Ein Rechtsanwalt für Ungarn, der auch die Landessprache beherrscht, wickelt für Sie nicht mehr benötigte ungarische Tochter- oder Projektgesellschaften ab. Im Rahmen der Liquidation sorgen wir für die formwirksame Einhaltung der jeweils einschlägigen landesgesetzlichen Schritte vom Beschluss der Liquidation an bis hin zur Löschung der Gesellschaft im ungarischen Handelsregister mit allen mit der Beendigung der Gesellschaft verbundenen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.

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