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Hohes Schmerzensgeld für Unfälle in Italien

14. Aug 2018 News

Nach intensiven Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft Inter-Europa-AG erreichte unsere Kanzlei für unsere Mandanten, deren Angehörige in einem Verkehrsunfall in Italien ums Leben gekommen sind, eine Entschädigung bzw. ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe. Somit konnte ein langwieriges Verfahren innerhalb der italienischen Justiz vermieden werden, indem unsere Mandanten  zeitnah für ihren Verlust monetär entschädigt werden konnten.

Ist nämlich für einen Verkehrsunfall in Italien italienisches Recht anwendbar, ist die Entschädigung gemäß der Entschädigungstabelle des Mailändischen Oberlandesgerichts zu bemessen, und zwar auch dann, wenn ein wirtschaftlicher Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Solche Pauschalentschädigungssummen können in der Regel in sechsstellige Bereich liegen. Dabei kommt es nicht in dem Maße, wie nach dem deutschen Recht gemäß den Regeln über das “danno iure hereditatis”, darauf an, welche Leiden der Ablebende erlitt und ferner bestimmt sich der Entschädigungsanspruch des Überlebenden nach den Prinzipien des “danno propio” ebenfalls ohne Feststellung des tatsächlichen Schadens etwa in Form ausgebliebener Unterhaltszahlungen.

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