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Immobilienerwerb in Deutschland

27. Jun 2018 News

Wir helfen Ihnen sachkundig für die wirtschaftliche und rechtssichere Abwicklung des Erwerbs Ihrer deutschen Immobilie

Wir können Ihren deutschen Immobilienerwerb für Sie wirtschaftlich vorteilhafter machen:

Denn wir kennen die Gepflogenheiten und den zwingenden Rechtsrahmen, die in Deutschland sowohl auf dem Markt der Wohnungsimmobilien, als auch auf dem Markt der Geschäfts Immobilien gelten. Dies beginnt bereits bei der Verhandlungskommunikation eines möglichst günstigen Kaufpreises. Häufig lässt sich durch eine kompetente Kenntnis der örtlichen Kenntnisse und durch kompetente Verhandlungskommunikation ein deutlich günstigerer Kaufpreis mit dem deutschen Grundstücksverkäufer erzielen, als durch Verhandlungsversuche aus dem Ausland ohne nähere Kenntnis der realen Verhältnisse vor Ort.

Anders als in Ungarn, erfolgt die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages in Deutschland in notarieller Form. Dies ist unabhängig von der Art oder Größe des Grundstücks, gilt also sowohl für den Erwerb eines Garagenstellplatzes als auch für den Erwerb einer Industrieimmobilie. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kaufparteien einen Kaufvertragsentwurf von dem jeweiligen Notar erhalten. Der deutsche Notar erklärt zwar auch dem Käufer – auf Nachfrage – die Bedeutung der Regelungen seines Vertragsentwurfes, aber der Notar soll nach seinem deutschen Berufsbild nach beiden Seiten des Kaufvertrages streng neutral sein. Daraus folgt, dass er die erwerbende Partei ausschließlich über seinen eigenen Vertragsentwurf aufklärt. Deshalb enthalten deutsche notarielle Grundstückskaufverträge explizit den Hinweis, dass der Notar u.a. keine steuerliche Beratung erteilt. Der ausländische Erwerber einer deutschen Immobilie ist jedoch mit dem deutschen Steuerrecht häufig nicht vertraut und daher nicht in der Lage, seinen deutschen Immobilienerwerb steuerlich optimal zu gestalten. Gleiches gilt für das in Deutschland geltende Immobilienvertragsrecht. Wir unterstützen Sie beim rechtssicheren und wirtschaftlichen Erwerb Ihrer deutschen Immobilie.

1. Notargebühren

Rechtskräftig wird der deutsche Grundstückskaufvertrag erst, wenn er notariell beurkundet ist. Gesetzlich erforderlich ist hierbei zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar.
Die Notarkosten bei einem Immobilienkauf in Deutschland sind in einer Gebührenordnung festgelegt und orientieren sich an der Höhe der Kaufsumme. Durchschnittlich liegen die Kosten bei etwa 1 % des Kaufpreises. Beim Kauf eines Einfamilienhauses für 200.000 Euro entstehen also Nebenkosten von etwa 2.000 Euro.

2. Deutsche Grunderwerbsteuer

In Deutschland unterliegt der Immobilienkauf der Grunderwerbsteuer. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % der Kaufsumme (in Bayern 3,5 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %). Die Steuer ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. Erst wenn eine Bescheinigung der Finanzbehörde vorliegt – eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – ist der Immobilienkauf mit dem Grundbucheintrag abgeschlossen.

3. Der Grundbucheintrag

Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch erwirb der Käufer einer deutschen Immobilie das Eigentum an der Immobilie. Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung, eine Gebührenordnung schreibt genau vor, welche Kosten beim Immobilienkauf anfallen, diese fallen jedoch nicht ins Gewicht. Wenn das Eigenheim mit einem Darlehen finanziert wird, verlangt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Diese muss ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden, was weitere notarielle Eintragungskosten verursacht. Günstiger wird es dabei, wenn bereits vorhandene Grundschulden an die finanzierende Bank abgetreten werden können. Zu den finanziellen Vorteilen dieser und anderer Gestaltungsmöglichkeiten beim Erwerb von deutschen Immobilien beraten wir Sie sehr gerne. Nehmen Sie gerne auch telefonisch Kontakt mit uns auf.

Laszlo Nagy
00499119360090
Laszlo.Nagy@nzp.de

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