02

LG Celle: Keine Strafe für IS-Mitgliederwerbung

29. Aug 2018 News

Das Landgericht Celle sah einen 23-Jährigen als schuldig an, Mitglieder für die Terrororganisation IS geworben zu haben. Dennoch verhängte es keine Strafe, denn die Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe lägen gegenwärtig nicht vor. Der Angeklagte weise zwar schädliche Neigungen auf, aber es lasse sich nicht bestätigen, dass diese Neigungen eine Strafe erforderlich machen.

Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht behandelt, weil er nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichgestanden habe.

Er betrieb ein WhatsApp Gruppe mit dem Namen „Allahu Akbar“, in der etwa 50 Teilnehmer waren. Dort forderte er andere Menschen dazu auf, sich dem IS anzuschließen.

Die Entscheidung über eine Strafe setzte das OLG Celle schließlich für zwei Jahre zur Bewährung aus.

Entdecke mehr von NZP NAGY LEGAL

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen