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Ab 2018: elektronische Prozessführung auch in Deutschland

10. Dez. 2017

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Ab 2018: elektronische Prozessführung auch in Deutschland

10. Dez 2017 News

Ab dem 01.01.2018 müssen alle in Deutschland eingetragenen Rechtsanwälte elektronischen Datenempfang für die Kommunikation mit den Gerichten und anderen Rechtsanwälten bereitstellen. Nachrichten und Dokumente werden über das geschlossene System der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer zugestellt.

Die Neuregelung umfasst keine vollständige Elektronisierung, so wie sie in manch anderen Staaten schon vorzufinden ist. Umfasst ist bislang lediglich eine elektronische Empfangspflicht für Rechtsanwälte und Gerichte. Nichtdestotrotz ein Zuwachs an Fortschritt, ein erster Schritt für papierfreie Kommunikation.

Vorteile bringt die einfach bedienbare und universale Benutzeroberfläche, die mit dem Format PDF/A arbeitet. Dazukommt, dass das System mit den meisten Programmen für Kanzleiorganisation kompatibel ist.

Für Uns bedeutet die elektronische Prozessführung kein Novum, über Ungarische und Österreichische Rechtsangelegenheiten haben wir hier schon die Bekanntschaft gemacht und die Effizienz des elektronischen Datensystems zu schätzen gelernt.

Auch für Unsere Mandanten ist die Neuerung von Vorteil: Das neue Datenübertragungssystem ist mit Ihrer WebAkte synchronisierbar, somit können Sie auf Ihre Akte und die zugehörigen Daten schneller und bequemer zurückgreifen. Über die Wortsuche können Sie innerhalb vollständig digitalisierter Dokumente in sekundenschnelle die gewünschten Inhalte finden.

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