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BGH: Nein zu überhöhten Maut- und Inkassogebühren (?)

28. Sep. 2022

In seiner neusten und wegweisenden Entscheidung hielt der Bundesgerichtshof fest, dass bei Nichtzahlung der ursprünglichen Autobahnnutzungsgebühr grundsätzlich die in Ungarn von der Ungarischen Straßenmaut AG festgesetzte erhöhte Maut zuzüglich Inkassogebühren von den deutschen Gerichten auch gegen den Halter der Fahrzeuge ausgeurteilt werden kann.

Die Halterhaftung sei dem deutschen Recht ebenfalls nicht fremd und die strafweise Erhöhung der Maut bei Nichtentrichtung der Autobahngebühr im voraus verstoße sowohl dem Grunde als auch (zur Zeit) der Höhe nach nicht gegen die ordre public, also die innerdeutsche öffentliche Ordnung. Dennoch war eine Verurteilung zur Zahlung der von der Ungarischen Straßenmaut AG geltend gemachten Mautgebühren nicht möglich, denn wegen der Anwendbarkeit des ungarischen Rechts sei es zu überprüfen – wie wir es in anderen Verfahren ebenfalls vorgetragen haben –, ob in diesem Fall nach dem ungarischen Recht eine Klageerhebung gerichtet auf Zahlung eines Eurobetrages zulässig sei. Aus unserer Sicht ist eine solche Klage weder nach dem ungarischen Recht zulässig, denn die Gebühren entstehen ja in Forint. Noch wäre eine solche Klage mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, denn eine solche Klage, die ja in erster Linie die nichtungarischen Staatsangehörigen betreffen würde, verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger der Europäischen Union. Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass es weiterhin empfehlenswert ist, sich gegen Klagen aufgrund der Bescheide der Ungarischen Straßenmaut AG (regelmäßig erhoben durch eine Inkassogesellschaft) zur Wehr zu setzten, wobei wir Sie natürlich gerne unterstützen können.

Der Volltext der Entscheidung erreichen Sie unter diesem Link: Der Bundesgerichtshof – Presse : Terminhinweise – Verkündungstermin am 28. September 2022, 9:00 Uhr, (Verhandlungstermin am 7. September 2022 um 9.00 Uhr) in Sachen XII ZR 7/22 (Verfolgung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Gerichten)

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