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Das neue deutsche Kartellrecht

24. Aug 2017 Wirtschaftsrecht

Seit Juni 2013 ist die achte Novellierung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft.

Eine der wesentlichsten Änderungen ist, dass die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens nicht schon bei einer Marktanteilsschwelle von einem Drittel angenommen wird, sondern erst bei einem Marktanteil von 40 % (§ 18 IV GWB).
Die Gefahr somit, in das Raster der Fusionskontrolle (§ 36 I S.1 GWB) oder der Missbrauchsaufsicht (§ 19 GWB) zu geraten, wurde damit spürbar gesenkt.

Eine weitere bedeutende Änderung ist, dass weiterere Akteure Ansprüche gegen ein Unternehmen geltend machen können.
Erstmals können neben den Wirtschaftsverbänden auch Verbraucherschutzverbände Vorteilsabschöpfungsansprüche gegen ein marktbeherrschendes Unternehmen geltend machen (§§ 34I, 34a I, 33 II Nr.2 GWB). Dabei müssen die Verbände einen vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen das GWB und die Höhe des erlangten wirtschaftlichen Vorteils nachweisen.

Ob dies, wie der Gewinnabschöpfungsanspruch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§10 UWG), ebenfalls einen eher zahnlosen Tiger darstellt, wird die Praxis zeigen.

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