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Das neue Immobilienregistergesetz in Ungarn

8. Feb. 2022

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Das neue Immobilienregistergesetz in Ungarn

8. Feb 2022 News

Am 01.02.2023 tritt in Ungarn das neue Immobilienregistergesetz (Gesetz Nr. C. Aus 2021) in Kraft und bringt erhebliche Änderungen im Registerrecht mit sich. Die neue Regelung zielt auf die Modernisierung und Digitalisierung des ungarischen Immobilienregisters. Die Einführung des E-ING-Systems und der automatisierten Entscheidungsfindung wird die Verfahrensdauer voraussichtlich verkürzen, setzt aber vonseiten des Rechtsvertreters besondere Fachkenntnisse voraus.

  1. Die Bedeutung des Grundbuchs

Das Grundbuch ist ein Register öffentlicher Glaube, indem Immobiliendaten erfasst werden. Es wird positiv vermutet, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht dem eingetragenen Berechtigten mit dem eingetragenen Inhalt zusteht. Das neue Gesetz sieht die Durchsetzung „außergrundbuchlicher“ (dh. nicht eingetragener) Rechte, Tatsachen und Daten nur in sehr eingegrenzten Fällen vor, somit kommt der Eintragung zukünftig eine noch wesentlichere Rolle zu.

  1. Das elektronische informatische Immobilienregistersystem /E-ING-System/

Die Digitalisierung des Registrierungsvorgangs mit Hilfe des E-ING Systems (wird derzeit entwickelt) wird  durch die Ermöglichung der papierlosen elektronischen Eintragung die Verfahrensdauer verkürzen. Für das Grundbuchsverfahren wird bloß ein Hochladen der Anwaltsvollmacht  und der anderen relevanten Unterlagen erforderlich sein.

  1. Automatisierte Entscheidungsfindung

Der wichtigste Eckpunkt des neuen Gesetzes ist die Automatisierung der Entscheidungsfindung, das ist ein Novum im ungarischen Grundbuchsrecht. Wichtig ist, dass das automatisierte Verfahren nur bei stattgebenden Entscheidungen zur Anwendung kommt. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung können die Parteien binnen fünf Tagen nach dem Erlassen der automatischen Entscheidung, die neuerliche Entscheidung im „Vollverfahren” beantragen.

 

  1. Vertretung im neuen elektronischen Registerverfahren

Das neue Gesetz sieht für das Eintragungsverfahren Anwaltszwang vor. Hintergrund dieser Regelung ist die besondere Tragweite des im E-ING System integrierten Formulars. Die automatische Entscheidung wird nämlich basierend auf die darin eingetragenen Daten getroffen. Das setzt einerseits besondere Fachkenntnisse vonseiten des einschreitenden Rechtsanwalts voraus und bringt freilich seine erhöhte Verantwortung mit sich. Zukünftig wird demgemäß die Vertretungsbefugnis in Grundbuchsangelegenheiten mit der Absolvierung von verpflichtenden Weiterbildungen verbunden.

Zusammenfassung

Obwohl das neue Gesetz erst nächstes Jahr in Kraft tritt, kristallisiert sich jetzt schon heraus, dass sich das Grundbuchsrecht zu einem anspruchsvollen Rechtsgebiet entwickelt. Unsere Kanzlei kann, sowohl auf dem Gebiet des Immobilienregisterrechts, als auch im Bereich der Digitalisierung auf jahrelange Praxiserfahrung zurückgreifen.  Wir stehen Ihnen bei immobilienrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung!

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