Ab 2018: elektronische Prozessführung auch in Deutschland

Stand: Ab dem 01.01.2018müssen alle in Deutschland eingetragenen Rechtsanwälte elektronischen Datenempfang für die Kommunikation mit den Gerichten und anderen Rechtsanwälten bereitstellen. Nachrichten und Dokumente werden über das geschlossene System der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer zugestellt. Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer.

Die Neuregelung umfasst keine vollständige Elektronisierung, so wie sie in manch anderen Staaten schon vorzufinden ist. Umfasst ist bislang lediglich eine elektronische Empfangspflicht für Rechtsanwälte und Gerichte. Nichtdestotrotz ein Zuwachs an Fortschritt, ein erster Schritt für papierfreie Kommunikation.

Einer der wichtigsten Vorteile ist die benutzerfreundliche und universelle Benutzeroberfläche, die mit dem PDF/A Format. Darüber hinaus ist das System mit den meisten Softwarelösungen für die Kanzleiverwaltung kompatibel.

Für uns sind elektronische Gerichtsverfahren nichts Neues. Durch unsere juristische Tätigkeit in Ungarn und Österreich, haben wir bereits Erfahrungen mit solchen Systemen gesammelt und die Effizienz des elektronischen Datenaustauschs zu schätzen gelernt.

Die Innovation kommt auch unseren Kunden zugute: Das neue Datenübertragungssystem lässt sich mit Ihrem WebAkte (elektronische Akte). So können Sie schneller und bequemer auf Ihre Akten und die dazugehörigen Daten zugreifen. Dank der Stichwortsuche finden Sie die gewünschten Informationen in vollständig digitalisierten Dokumenten innerhalb von Sekunden.

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Prozessführung

Sind Sie bereit, Ihre Angelegenheit zu besprechen?

Schicken Sie uns eine Nachricht, und wir leiten sie an das zuständige Team weiter.