Die anhaltende Covid-19-Pandemie verändert bereits unseren Alltag. Trotz aller negativen Aspekte dieser Pandemie könnte sie auch einige lang erwartete positive Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen mit sich bringen.
1. Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz
Als Rechtsanwälte stehen wir bereits seit einiger Zeit in digitalem Kontakt mit den Gerichten. Dennoch haben sich bestimmte sehr alte Traditionen, wie beispielsweise die schwarze Robe oder die Perücke im Vereinigten Königreich, bis heute erhalten.
In Ungarn ist es bereits möglich, Beweisaufnahmen oder Anhörungen über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen. Wir würden es begrüßen, wenn dies bald auch in Deutschland möglich wäre.
2. Elektronische Akten
Da es nach wie vor viel zu viele Akten in Papierform gibt, besteht seit langem der Wunsch nach einer elektronischen Fallbearbeitung bei den Gerichten.
In einigen deutschen Gerichtssälen gibt es bereits eine bewährte Methode, Akten – die automatisch durch Spracherkennungssoftware generiert werden – oder andere Dokumente auf einem Bildschirm oder an einer Wand so darzustellen, dass sie für alle Beteiligten und die Öffentlichkeit sichtbar sind. Auf diese Dateien könnte dann auch über die Laptops der Anwälte zugegriffen werden.
3. Digitale Vertragsunterzeichnung mit elektronischen Signaturen
Was nur wenige wissen: In vielen europäischen Rechtsordnungen ist die traditionelle Schriftform – beispielsweise eine handschriftliche Unterschrift unter dem Text – nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen vorgeschrieben. In den allermeisten Fällen schreibt das Gesetz keine formalen Anforderungen vor, was bedeutet, dass Verträge rechtswirksam per E-Mail oder sogar über Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Messenger abgeschlossen werden können.
Dort, wo das Gesetz weiterhin die herkömmliche Schriftform vorschreibt, rechnen wir nun damit, dass sich digitale Lösungen, die es Endnutzern ermöglichen, digitale Dateien rechtsgültig und einfach mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen, rasch verbreiten werden.
4. Elektronische Abstimmung
Die Bundesländer beklagen eine geringe Wahlbeteiligung und mangelndes politisches Interesse, insbesondere bei jungen Menschen. In Deutschland beispielsweise haben Wähler über 60 Jahren faktisch doppelt so viel Stimmgewicht wie 18- bis 30-Jährige. Daher ist es ein berechtigter Vorschlag, insbesondere für jüngere Wähler die Möglichkeit der Online-Wahl anzubieten, wie es in Estland bereits der Fall ist.
5. Virtuelle Ausweisdokumente
Unsere Geldbörsen werden aufgrund der großen Anzahl wichtiger Dokumente und Ausweise immer voller, obwohl es möglich wäre, bei Bedarf über ein sicheres Datenpaket virtuell darauf zuzugreifen.
Die Dateien könnten auf unserem Smartphone oder auf einer einzelnen Chipkarte gespeichert und per Fingerabdruck geöffnet werden. Der Staat oder andere Behörden hätten nur dann Zugriff auf personenbezogene Daten, wenn wir dies ausdrücklich genehmigen.
Fallen Ihnen noch weitere Änderungsvorschläge ein?