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EU-Verordnung zu E-Evidence weiter fraglich

11. Mrz 2019 News

Mehr strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, das ist das Ziel der E-Evidence Vorschläge. Das Erreichen dieses Ziels ist jedoch weiterhin fraglich. Ein halbes Jahr nach der Einführung des Vorschlages streiten sich die Beteiligten immer noch um die Ausgestaltung der vielleicht zukünftigen EU-Verordnung. Der Vorschlag, dessen Thematik die Sicherung von Beweismitteln über Landesgrenzen hinweg betrifft, war im Dezember 2018 zwar schnell ins Rollen gekommen, hatte dann aber aufgrund der Position des Rates an Zustimmung verloren. Gleich 7 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, stimmten im Folgenden gegen die zuvor beschlossene allgemeine Ausrichtung der EU-Justizminister. Katarina Barley (Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz) begründete dies damit, dass das Ziel zwar das richtige sei, ein umfassender Grundrechtsschutz auf diese Weise jedoch nicht garantiert werden könne. Wichtig für die Zusage Deutschlands wäre ein Vier-Augen-Prinzip: zur Vermeidung von unzulässigen Grundrechtseingriffen muss der anfragende Mitgliedsstaat dem ausführenden Mitgliedsstaat eine Überprüfung der jeweiligen Anordnung gewähren. Die bisherige Position des Rates bietet hierzu allerdings nur teilweise eine Möglichkeit und stellt dem ausführenden Staat nur in begrenzten Fällen limitierte Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nicht nur derartige Debatten über rechtsstaatliche Standards, sondern auch die jüngsten EuGH-Urteile zeigen auf, dass das gegenseitige Vertrauen auch heute noch Grenzen kennt und deshalb nur langsame Fortschritte zu erwarten sind. Unter anderem hat auch Birgit Sippel (SPD) Zweifel an der kompetenzrechtlichen Grundlage des Artikel 82 AEUV. Besonders den Mehrwehrt stellt sie in Frage, da schon 2017 eine europäische Ermittlungsanordnung in Kraft getreten war. Des Weiteren birgt eine solche Verordnung das Risiko der Privatisierung des Strafrechts, da die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Herausgabeanordnung an Dritte überlassen wird. Hierdurch ist zudem auch mit einer erheblichen Auswirkung auf den Datenschutz zu rechnen und auch die Inanspruchnahme von Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen könnte nicht hinreichend gewährleistet sein. Ob eine Einigung vor den Europawahlen im Mai zu Stande kommt ist wohl mehr als zweifelhaft, sodass E-Evidence auch in der nächsten Legislaturperiode ein Thema sein wird.

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