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Europäischer Gerichtshof: Ungarn darf Nutzungsrechte von EU-Bürgern an Anbauflächen nicht löschen

22. Aug 2018 News

Ab dem 1. Januar 2013 gilt in Ungarn ein Gesetz, wonach Nutzungsrechte an landwirtschaftlichen Flächen EU-Bürgern nur noch dann zugebilligt werden dürfen, wenn sie „nahe Angehörige“ des Eigentümers sind. Da 20 Jahre lang das Eigentumsrecht nur durch ungarische Staatsangehörige erworben werden konnte, sind diese in der Regel auch ungarische Staatsbürger. Darüber hinaus ordnete das Gesetz an, dass alle bereits bestehenden Nutzungsrechte erlöschen. Eine verdeckte Diskriminierung?

Mehrere Personen aus Deutschland und Österreich (auch unsere Kanzlei) gingen gegen dieses Gesetz vor. Denn das Gesetz würde ihre Rechte entziehen – ohne irgendeine Entschädigung.

Im Frühjahr hat der Europäische Gerichtshof über den Fall entschieden. Er stellte fest, dass dieses Gesetz eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Nießbrauchers darstelle, denn es besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Nießbraucher die Voraussetzung eines nahen Verwandtschaftsverhältnis mit einem ungarischen Staatsbürger erfüllen.

Zudem entschied der Europäische Gerichtshof, dass das vermeintliche Ziel der ungarischen Regierung, mit diesem Gesetz Spekulationen mit Ackerflächen zu vermeiden, durch die neuen Regelungen gar nicht erreicht werden können. Denn das Gesetz trifft keine Regelungen über die Bewirtschaftung des Landes. Das Angehörigenverhältnis garantiert nicht, dass der Pächter das Grundstück auch selbst bewirtschaftet.

In jedem Fall ist eine solch drastische Maßnahme nicht verhältnismäßig zu dem vermeintlichen Nutzen dieses Gesetzes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass zur Erreichung solcher Ziele auch weniger einschneidende Maßnahmen getroffen werden könnten.

Schließlich sei es auch unangebracht, den Nießbrauchern ihre Nutzungsrechte ohne angemessen Entschädigung zu entziehen. Umso mehr ist diese Maßnahme unverhältnismäßig.

Sind Sie auch Opfer der ungarischen Gesetzgebung geworden? Wir können behilflich sein.

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