Zukünftig soll in Österreich ein „Messertrage-Verbotsgesetz” in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf sieht jedoch eine lange Liste von Ausnahmen vor. Als besonders spannend wird sich die Thematik um das Tragen eines Trachtenmessers erweisen. Demnach soll die Rechtmäßigkeit es Mitsichtragens eines Trachtenmessers bereits ab dem Zeitpunkt gegeben sein, ab dem eine Lederhose getragen wird, die über eine eigene Scheide für die Aufbewahrung eines Trachtenmessers verfügt. Als logische Konsequenz stünde somit faktisch dem Tragen eines Trachtenmessers beispielsweise auf dem Wiener Wiesn nichts im Wege, außer der Veranstalter verbietet explizit das Tragen von jeglicher Waffe.
Ob das Gesetz für eine steigende Beliebtheit der Lederhose in kriminellen Kreisen sorgen wird, bleibt jetzt abzuwarten.