LAG Schleswig-Holstein: Geschäftsführeranstellungsvertrag lässt sich mündlich aufheben
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, kann ein Geschäftsführeranstellungsverhältnis laut dem LAG Schleswig-Holstein auch mündlich beendet werden. Es wies die Klage eines ehemaligen Geschäftsführers ab, der weiterhin Vergütung bekommen wollte. Das Geschäftsverhältnis bestand nach dem jetzigen Urteil jedoch gar nicht mehr.
Es gab keine schriftliche Aufhebung, allerdings hatte die Beklagte den Kläger gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern abgemeldet, was dieser ohne Weiteres hingenommen hatte.
In einer familienrechtlichen Streitigkeit gab der Kläger zudem an, bei einer anderen Gesellschaft beschäftigt zu sein.
Das war Grund genug für das LAG Schleswig-Holstein davon auszugehen, dass der Geschäftsführeranstellungsvertrag zuvor einvernehmlich aufgehoben worden war. Der Anstellungsvertrag sieht die Schriftform nur für einseitige Kündigungen vor, daher ist in diesem Fall die Beendigung des Geschäftsführerverhältnisses wirksam.
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