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Oberster Gerichtshof Slowenien: Im Fall der unzureichenden Risikoaufklärung ist der CHF-basierte Darlehensvertrag nichtig

31. Jan 2018 News

Vor ungarischen Gerichten werden Darlehensverträge mit wechselkursbezogenem Zinssatz regelmäßig als teilweise unwirksam erklärt. Dazu kommt, dass in vielen Urteilen des Ungarischen Obersten Gerichtshofs lediglich die Risikoaufklärung im formellen Sinne thematisiert wird.

Schon seit Jahren beanstanden wir (in vielen Fällen erfolgreich), dass diese Vorgehensweise unsachgemäß ist. Auch betonen wir regelmäßig, dass nach der Richtlinie 93/13/EGK die rechtliche Bewertung  von vergleichbaren Fällen in den europäischen Mitgliedsstaaten gleich gelagert sein sollte. Ausschlaggebend sollte demnach eine Betrachtung der Rechtspraxis aller Mitgliedstaaten sein.

Erst kürzlich hat sich der Oberste Gerichtshof Sloweniens im Rahmen eines Wechselkursbasierten Darlehensvertrag zu Gunsten des Kreditnehmers für die vollumfängliche Nichtigkeit des Darlehensvertrages entschieden. Bemerkenswert ist, dass das slowenische Gericht genau die Argumentationsstruktur zu Tage gelegt hat, die auch NZP NAGY LEGAL seit Jahren vertritt.

Das slowenische Urteil bekam unter anderem in der ungarischen Presse viel Aufmerksamkeit. Auch wenn uns die Entscheidungsgründe noch nicht komplett vorliegen, so können wir jedoch die slowenische Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofes zusammenfassen.

Laut dem Urteil sind Darlehensverträge mit wechselkursbezogenem Zinssatz nicht als konventionelle Verträge einzustufen, sondern als riskante Finanzunternehmungen. Sie erfordern für den Verbraucher verständliche, detaillierte Aufklärung. Das Gericht stellt fest, dass die vom EuGH im Urteil C-186/16 aufgestellten Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren:

·       Die Vertragskonditionen müssen deutlich und verständlich erklärt sein, dem Verbraucher müssen die Faktoren, die den Zinsmechanismus beeinflussen bekannt gemacht werden; zudem müssen mögliche Wechselkursänderungen thematisiert werden

·       Die CHF-basierte Darlehen sind keine konventionelle Darlehen, sie sind eng mit dem Devisenmarkt verbunden, auch darüber ist der Verbraucher zu informieren

·       Die Aufklärungspflicht der Bank umfasst auch, dass eine negativ Entwicklung des Euros die Schulden und Zinsbelastung steigert

·       Falls es sich um eine speziellen Darlehensinhalt, abweichend von Normalfall handelt, so trifft die Bank auch diesbezüglich eine Aufklärungspflicht

·       Bank hat dem Verbraucher wechselkursrisikovermindernde Möglichkeiten zu empfehlen

·       Gerade wenn die Verbraucher keine CHF-Einnahmen haben, können sie nicht als Kapitalanleger spekulieren, die Verbraucher wählen einen wechselkursbasierten Darlehensvertrag regelmäßig nur aufgrund der niedrigen Zinssätze

·       Zudem ist die Bank besonders belastet, wenn ihr der Fall des Euros und die finanzielle Überforderung des Verbrauchers bekannt ist

Das slowenische Oberste Gericht betont zudem, dass vorliegend auch Deutsche und Spanische Gerichtsurteile beachtet wurden.

Falls Sie die Thematik interessiert, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

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