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Online Gerichtsverhandlungen in Ungarn

9. Apr 2020 News

Das am 31. März erlassene Regierungsdekret enthält Bestimmungen, die während des Notstands in Bezug auf bestimmte Verfahrensfragen in Kraft getreten sind. Die wichtigsten Punkte zum Gerichtsverfahren sind vorliegend zusammengefasst:
 
Die Verordnung besagt, dass der Notstand die Fristen nicht beeinträchtigt, sofern nichts anders angegeben wird. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Fristen für jeden Verfahrensschritt weiterhin eingehalten werden müssen.
 
Das sog. Prozessprogramm wird im schriftlichen Verfahren festgelegt. Zwar darf das Gericht nicht einmal auf Ersuchen der Parteien eine sog. Vorbereitende Sitzung abhalten, es kann jedoch die Parteien auffordern, gegebenenfalls zusätzliche schriftliche Erklärungen abzugeben.
Des Weiteren können elektronische Identifikationsmittel verwendet werden, wenn eine persönliche Anhörung erforderlich ist.
 
Wenn es jedoch erforderlich ist, eine Verfahrenshandlung durchzuführen, die eine persönliche Unterstützung erfordert und die nicht elektronisch durchgeführt werden kann, wird die Zeit bis zur Beseitigung des Hindernisses oder bis zum Ende des Notstands nicht in die Frist mit einbezogen. In Zivilverfahren müssen Anhörungen auch auf elektronischem Wege stattfinden. Darüber hinaus können Parteien gemeinsam eine Aussetzung des Verfahrens – ohne zeitliche Begrenzung –  beantragen.
 
Sollte das Gericht einstweilige Verfügungen getroffen haben und gleichzeitig eine Frist zur Klageerhebung bestimmt haben, so beginnt diese Frist erst an dem Kalendertag nach Beerdigung des Notstandes.
 
Sollten öffentliche Zustellungen notwendig sein, so wird das Verfahren bis zur Beendigung des Notstandes ausgesetzt.
 
Wenn Sie weitere Fragen zu ihren laufenden Verfahren haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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