Firmengründung in Österreich
In Österreich darf eine Immobilientransaktion rechtlich an sich auch ohne die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes stattfinden, diese wird jedoch aufgrund der Komplexität der Materie für sehr empfehlenswert gehalten. Um Missverständnisse und mögliche zukünftige Konflikte vorzubeugen, ist es von besonderer Relevanz, dass die Aufsetzung eines Immobilienkaufvertrages durch einen Immobilienrechtsexperten erfolgt. Unsere Kollegen verfügen über langjährige Expertise im Immobilienrecht und stehen Ihnen bei jeder Angelegenheit zur Verfügung. Haben Sie sich bereits für eine konkrete Liegenschaft entschieden, führen unsere Kollegen als ersten Schritt eine Grundbuchüberprüfung durch, die Sie über die bestehenden Eigentumsverhältnisse und eventuell vorliegenden Belastungen informiert. Wir klären Sie über Wegerechte, Vorkaufsrechte, Pfandrechte und Hypotheken tiefgründig auf.
Haben Sie weiterhin kein Bedenken über den Erwerb der Liegenschaft, kann es zur Phase des Vertragsschlusses vorangeschritten werden.
In Österreich wird üblicherweise im Zuge der Vertragserrichtung zwischen Käufer, Verkäufer und dem Vertragserrichter eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen. Diese sorgt für einen schnellen, ordnungsgemäßen und sicheren Vollzug der Immobilientransaktion und minimiert deren Risiken auf beiden Seiten. Der Rechtsanwalt fungiert dabei als Treuhänder und kümmert sich um die Eintragung des Eigentums des Käufers in das Grundbuch, nachdem der Kaufpreis am Treuhandkonto eingelangt ist. Als nächster Schritt wird der Kaufpreis vom Treuhänder an den Käufer überwiesen. Durch die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch wird das Eigentum des Käufers an der Liegenschaft begründet. Damit jedoch die Eintragung in das Grundbuch erfolgt, bedarf es seitens des Verkäufers einer Aufsandungserklärung. Mit der Aufsandungserklärung, die zumeist Bestandteil des Kaufvertrags ist, gibt der Verkäufer seine ausdrückliche Zustimmung zur grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers. Nach dem Gerichtsgebührengesetz erfordert die Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers in das Grundbuch die Errichtung einer Gebühr iHv 1,1 % des Kaufpreises der Liegenschaft. Der entsprechende Antrag ist in “grundbuchsfähiger Form” vorzulegen, die voraussetzt, dass die Unterschriften von einem Notar beglaubigt werden.
Mit welchen Kaufnebenkosten müssen Sie noch rechnen?
Eintragungsgebühr: | 1,1 % des Kaufpreises
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Grunderwerbsteuer: | 3,5 % des Kaufpreises |
Notar- und Anwaltskosten für den Kaufvertrag: | 2-3 % des Kaufpreises (inkl. Ust.) |
Maklerprovision (falls anwendbar): | Ca. 3 % des Kaufpreises (zzgl. USt) |
Eintragung des Pfandrechts (falls anwendbar): | 1,2 % der Bemessungsgrundlage |
Bereits bei diesem ersten relevanten Schritt unterscheidet sich unsere Kanzlei von einer regulären Anwaltskanzlei. Wir nutzen die Möglichkeiten aus, die die Digitalisierung der rechtswissenschaftlichen Branche mit sich brachte und bedienen uns einer Vielfalt an unterschiedlichen rechtlichen Tools. Diese digitalen Hilfsmittel sind für Ihre Kommodität entwickelt worden und führen dazu, dass Immobilientransaktionen im jetzigen Zeitalter bereits gänzlich digital abgewickelt werden können.
Dazu benötigen Sie keine eigene elektronische Signatursoftware oder Hardware. Ein Personalausweis oder Reisepass auch ohne “Chipfunktion” reicht für die Unterschriftsleistung aus.
Der Gesetzgeber ermöglicht seit 2020 explizit, dass notariell beglaubigte Verträge mittels Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit abgeschlossen werden dürfen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen jederzeit die Möglichkeit an, sowohl den Vertragsschluss vor unseren Kollegen online und digital als auch die Vertragsbeglaubigung durch einen Notar durchzuführen. Die digitale Beglaubigung des Kaufvertrages bereitet unserer Kanzlei ebenfalls keine Probleme, da wir eng mit mehreren Notariaten zusammenarbeiten, wodurch Termine rund um die Uhr stattfinden können.
Sollen wir Ihr Interesse am Kauf einer Liegenschaft in Österreich erweckt haben und hätten Sie noch weitere unbeantwortete Fragen, zögern Sie nicht sich an unsere Kanzlei zu wenden. Unsere Kollegen kümmern sich um jedes Ihres Anliegens mit Herz und Seele.
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