Es gibt Fälle, in denen sich die Einschaltung eines in Ungarn zugelassenen Rechtsanwaltes nicht vermeiden lässt. In anderen Fällen ist die Beauftragung eines Anwaltes zwar nicht erforderlich, aber äußerst ratsam. 

 

  1. Wo herrscht Anwaltspflicht in Ungarn?

 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Vor dem Landesgericht, Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof

Mit sehr wenigen Ausnahmen herrscht vor den höheren Gerichten in Ungarn Anwaltspflicht. Wenn Sie also ohne einen Rechtsanwalt in Ungarn versuchen mit dem Gericht zu kommunizieren, gilt das als unwirksam, d.h. das Gericht „hört Sie nicht“. Aufgrund der strengen Regelungen in Ungarn, können vor diesen Gerichten nicht einmal ausländische Anwälte (etwa aus Deutschland, Österreich oder aus dem ungarischsprachigen Raum in den Nachbarländern) agieren, ohne einen ungarischen Einvernehmensanwalt zu haben. 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Vor dem Grundbuchamt

Sie können zwar Auszüge auch selbst besorgen, in den meisten Fällen kommuniziert das Grundbuchamt jedoch nur mit Notaren oder Anwälten. Dies ist zum Beispiel immer der Fall, wenn ein neues Recht (z.B. Eigentumsrecht) aufgrund einer neuen Urkunde (z.B. Kaufvertrag) einzutragen ist. Gleiches gilt für die Löschung relevanter Einträge (z.B. Nießbrauch). 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Bei Beurkundungen

Für die Mehrheit der Fälle, bei denen in Österreich die Einschaltung eines Notars notwendig wäre, herrscht in Ungarn lediglich Anwaltszwang. Natürlich könnten Sie für diese Angelegenheiten (z.B. Gründung eines Unternehmens, Veräußerung von Grundstücken) auch einen Notar beauftragen. Der Rechtsanwalt in Ungarn ist aber in der Regel flexibler und kostengünstiger. Diese Transaktionen lassen sich meistens ohne Anwesenheit in Ungarn (rein elektronisch) abwickeln. 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Firmenbuchanmeldungen

Die Firmenbuchanmeldungen erfolgen in Ungarn ausschließlich auf elektronischem Wege, nachdem der Rechtsanwalt in Ungarn die Urkunden beglaubigt hat. Da eine nur für diese Berufsgruppen zugelassene spezielle, qualifizierte, elektronische Signatur für die Kommunikation mit den Registergerichten erforderlich ist, brauchen Sie dazu einen Rechtsanwalt in Ungarn. 

 

  1. Wann ist die Einschaltung eines ungarischen Anwalts zwar nicht erforderlich, aber empfehlenswert?

 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Vor dem Bezirksgericht

Vor dem Bezirksgericht könnten Sie sich theoretisch bis zu einem Streitwert i.H.v. ca. 100.000,00 € (dieser Wert beträgt in Österreich 5.000,00 €) selbst vertreten. Davon würden wir Ihnen jedoch dringend abraten. 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Aufsetzen von Testamenten

Eine letztwillige Verfügung könnten Sie theoretisch auch in einer „Urkunde mit voller Beweiskraft“ treffen. Es ist dennoch sinnvoll, auch hier einen Rechtsanwalt in Ungarn zu beauftragen. Die Berücksichtigung weiterer Aspekte (z.B. Pflichtteilsberechtigte) erfordert in der Regel jedoch die Einschaltung eines Spezialisten. 

  • Rechtsanwalt in Ungarn: Aufsetzen von Verträgen

Nicht alle Erklärungen bedürfen einer förmlichen Beurkundung. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich auch in diesen Fällen, den Rat eines Spezialisten einzuholen.

Haben Sie auch eine Angelegenheit in Ungarn? Wir beraten Sie gerne, wenn Sie einen Rechtsanwalt in Ungarn benötigen. 

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