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Die Sicherstellung Ihrer gerichtlichen Vertretung auch nach dem Brexit

17. März. 2020

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Die Sicherstellung Ihrer gerichtlichen Vertretung auch nach dem Brexit

17. März 2020 News

In mehreren Anwaltskanzleien tritt immer häufiger die Frage auf, welche Form das Vereinigte Königreich nach dem Austritt aus der Europäischen Union annehmen wird. In Anbetracht der Freiheit, Anwaltsdienstleistungen zu erbringen waren ausländische (z. B. deutsche) Anwaltslizenzen ausreichend.

Mit dem Brexit wird diese Praxis wahrscheinlich ihr Ende finden. Viele Anwaltskanzleien in Deutschland sind ebenfalls nach englischem Recht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP) tätig.

Unsere Kanzlei ist bestens vorbereitet, da unsere Kollegin Yassi Molazadeh, ihren Abschluss in England gemacht hat und deshalb nach englisch-walisischem Recht zugelassen ist. Sie wird nicht nur wie bisher vor kleineren englischen Gerichten, sondern auch in Bezug auf die Erlaubnis des Higher Rights of Audience (Oberster Gerichtshof), weiterhin vor Gericht stehen dürfen. Unabhängig davon, wie der Brexit verlaufen wird.

Wenn sie UK-spezifische Fragen haben sollten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

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