Leistungsverweigerungsrechte bei Staatsanleihen

Weder ein von einem Staat verkündeter Zahlungsaufschub noch mit anderen Anleihegläubigern geschlossene Umschuldungsvereinbarungen begründen nach internationalem Recht ein Recht auf Leistungsverweigerung. Der beklagte Staat, Argentinien, hat 1997 eine 8%-D-Mark-Anleihe 1997/2009 mit einem Gesamtnennbetrag von 1 Milliarde D-Mark begeben. Die Anleihebedingungen sahen vor, dass […]