Finger weg von E-Drums

Ein Tiroler hat seinen Nachbarn auf Unterlassung verklagt, mit der Begründung, dass der Sohn des Nachbarn auf einem elektronischen Schlagzeug spiele, was er als Lärmbelästigung betrachte. Gemäß § 364 Abs. 2 des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Eigentümer einer Immobilie erfolgreich eine Unterlassungsklage erheben, wenn die von einer […] ausgehenden Auswirkungen