1. Was ist die Gerichtsferienzeit?
In Ungarn findet die Gerichtsferienzeit jedes Jahr vom 15. Juli bis zum 20. August sowie im Winter vom 24. Dezember bis zum 1. Januar statt. Richter und Gerichtsbedienstete nehmen in diesen Zeiträumen in der Regel ihren regulären Jahresurlaub in Anspruch, was bedeutet, dass die Gerichte und die Rechtspflege in der Regel im “reduzierten Betrieb” arbeiten. In bestimmten Fällen kann die Gerichtsferienzeit auch die Laufzeit von Verfahrensfristen aussetzen.
2. Kommt auch die Strafjustiz zum Erliegen?
Nein. Die Gerichtsferien betreffen in erster Linie Zivilverfahren. Strafrichter können natürlich in der Regel ebenfalls während dieses Zeitraums Urlaub nehmen, doch hat dies keinen Einfluss auf die Fristen in Strafsachen. Verhandlungen werden in der Regel nicht für diesen Zeitraum angesetzt, doch können Festnahmen, Hausarrest und ähnliche Maßnahmen natürlich nicht allein aufgrund der Hitze oder der Abwesenheit im Urlaub vermieden werden. Auch in Strafsachen werden weiterhin andere dringende Angelegenheiten entschieden.
3. Werden alle Fristen während dieses Zeitraums ausgesetzt?
Nein. Selbst in Zivilverfahren gelten günstige Regelungen zur Berechnung von Fristen nur als allgemeine Regel. In Eilverfahren, wie beispielsweise bei Anträgen auf einstweilige Anordnungen oder auf Berichtigung von Presseberichten, sowie in Vollstreckungsstreitigkeiten und bestimmten nichtstreitigen Verfahren läuft jedoch alles wie gewohnt ab. Für die Urteilsschuldner ist die schlechte Nachricht, dass Vollstreckungsverfahren im normalen Ablauf fortgesetzt werden.
4. Was bedeutet es, wenn eine Frist “ausgesetzt” wird?
In Fällen, die tatsächlich von der Gerichtsferienzeit betroffen sind, gilt Folgendes: Wenn eine in Monaten oder Jahren festgelegte Frist während der Gerichtsferienzeit ablaufen würde, endet die Frist am entsprechenden Tag des folgenden Monats, der dem Tag entspricht, an dem die Frist begann. Bei Fristen, die in Tagen festgelegt sind, sind die Tage der Gerichtsferienzeit bei der Berechnung der Frist nicht zu berücksichtigen.
5. Stellen auch Anwälte während dieser Zeit ihre Arbeit ein?
Nein. Auch wenn die meisten Anwälte ihren Urlaub in der Regel ebenfalls in diesem Zeitraum nehmen, kommt die Anwaltschaft insgesamt nicht zum Stillstand, selbst in Angelegenheiten, in denen seitens der Gerichte scheinbar keine sichtbare Arbeit geleistet wird.
+ 1. Funktioniert NZP dann auch nicht mehr?
Nein. Wir sind an jedem Werktag des Jahres für Sie da. Sie können sich auch während der ungarischen Gerichtsferien vertrauensvoll an uns wenden.