Nach der Übernahme eines internationalen Herstellers vertraten wir das Unternehmen in einem Rechtsstreit gegen einen ehemaligen kanadischen Franchisenehmer im Rahmen einer Schiedsvereinbarung mit Sitz in London. Der Fall warf komplexe grenzüberschreitende Fragen auf, darunter die Koordinierung von Verfahren in verschiedenen Rechtsordnungen und die Klärung von Vollstreckungsfragen in Kanada. Eine besondere Herausforderung ergab sich aus den wiederholten Wohnsitzwechseln des Schuldners zwischen verschiedenen kanadischen Provinzen, wodurch die Vollstreckung praktisch zu einem „beweglichen Ziel“ wurde und eine kontinuierliche Anpassung der Strategie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen privates Vermögen erforderlich machte.