BGH sagt „Nein“ zu überhöhten Straßen- und Zufahrtsgebühren (?)

In seiner jüngsten wegweisenden Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle der Nichtzahlung der ursprünglichen Autobahnmaut die von der National Toll Payment Services Plc. in Ungarn erhobene erhöhte Maut sowie die damit verbundenen Inkassokosten grundsätzlich auch von deutschen Gerichten gegen Fahrzeughalter geltend gemacht werden können.
Die Haftung des Fahrzeughalters ist im deutschen Recht nicht unbekannt, und der im Falle der Nichtzahlung der Autobahnmaut im Voraus erhobene Strafzuschlag verstößt weder inhaltlich noch – derzeit – in seiner Höhe gegen die „ordre public“, d. h. die deutsche öffentliche Ordnung.

Dennoch waren die von der National Toll Payment Services Plc. auf Zahlung von Autobahnmautgebühren bisher nicht vollstreckbar, da aufgrund der Anwendbarkeit ungarischen Rechts zu prüfen war – wie wir auch in anderen Verfahren dargelegt haben –, ob es nach ungarischem Recht in solchen Fällen zulässig ist, einen Anspruch auf Zahlung der Forderung in Euro geltend zu machen.

Unserer Ansicht nach ist eine solche Maßnahme auch nach ungarischem Recht nicht zulässig, da die Gebühren in ungarischen Forint anfallen. Eine solche Maßnahme wäre zudem mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar, da eine Maßnahme dieser Art, von der in erster Linie nicht-ungarische Staatsangehörige betroffen wären, gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger der Europäischen Union verstoßen würde.
Abschließend möchten wir betonen, dass es nach wie vor ratsam ist, sich gegen Forderungen zu wehren, die auf der Grundlage von Zahlungsaufforderungen der National Toll Payment Services Plc. – häufig über Inkassounternehmen – geltend gemacht werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne mit unserer Fachkompetenz und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Der vollständige Wortlaut des oben genannten Gerichtsurteils ist über den folgenden Link abrufbar:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/XIIZR7-22.html

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