Die wichtigsten Änderungen durch das neue ungarische Grundbuchgesetz

Die größte Veränderung, die den ungarischen Immobilienmarkt betrifft, ist das Inkrafttreten des neuen Grundbuchgesetzes (neues Grundbuchgesetz) im Jahr 2024. Das neue Grundbuchgesetz wird das derzeit geltende Grundbuchgesetz ersetzen und gleichzeitig die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf das Grundbuch ändern. Es stellt sich daher die Frage, welche Neuerungen, die bisher im Immobilienrecht noch keine Anwendung fanden, durch die Bestimmungen eingeführt werden, die nach der derzeitigen Lage am 1. Februar 2024 in Kraft treten sollen.

Zu den Zielen, die mit der Verabschiedung des neuen Grundbuchgesetzes verfolgt werden, gehört unter anderem die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des bisherigen Grundbuchwesens durch Digitalisierung. Der Gesetzgeber beabsichtigt, dies durch die Ablösung der derzeitigen papierbasierten Verwaltung durch ein schnelleres elektronisches Verfahren zu erreichen. Die Ausweitung der automatisierten Entscheidungsfindung dient der Unterstützung dieser umfassenden Digitalisierung; bislang wurde dieser Verfahrensmechanismus nur im Zusammenhang mit der Ausstellung von Grundbuchauszügen angewendet. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird das neue Grundbuchgesetz jedoch mit anderen authentischen elektronischen öffentlichen Registern vernetzt sein, sodass in bestimmten Fällen alle für eine automatisierte Entscheidung erforderlichen Informationen verfügbar sein werden. Gemäß der allgemeinen Regelung des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren hat die Behörde höchstens 24 Stunden Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen.

Bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften begünstigt das neue Gesetz die Verwendung elektronischer Vollmachten – auch unsere Kanzlei nutzt als Vorreiter bei E-Lawyer-Dienstleistungen in Ungarn ein solches Programm für elektronische Signaturen –, da Anträge, die mit einer elektronischen Vollmacht eingereicht werden, schneller und ohne manuelle Bearbeitung im Rahmen des automatisierten Entscheidungsverfahrens bezüglich des Inhalts des Grundbuchantrags. Um die Verwaltung zu beschleunigen und den Prozess so bequem wie möglich zu gestalten – Mandanten müssen ihr Zuhause nicht verlassen, da sie Verträge von zu Hause aus elektronisch unterzeichnen können –, stellen wir unseren Mandanten auch die von uns verwendete Software zur Verfügung, mit der qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden können.

Nach den Bestimmungen des derzeit geltenden ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs war es nicht möglich, getrennte und eigenständige Veräußerungs- und Belastungsverbote für Immobilien zu begründen; es konnte lediglich ein Veräußerungsverbot begründet werden. Neben zahlreichen weiteren Neuerungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass mit Inkrafttreten der Bestimmungen des neuen Grundbuchgesetzes das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend geändert wird, dass ab 2024 solche Rechte auch unabhängig voneinander eingetragen werden können, wobei die Möglichkeit ihrer gemeinsamen Eintragung erhalten bleibt. Dementsprechend kann ein Belastungsverbot künftig eigenständig eingetragen werden, was bedeutet, dass die Übertragung der Immobilie nicht verhindert wird, die Belastung der Immobilie jedoch der Zustimmung des Inhabers des Verbots unterliegt.

Infolge der Gesetzesänderung wird auch das Institut des Eigentumsvorbehalts ergänzt. Bislang spiegelte es lediglich das Recht des Verkäufers wider, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu behalten. Nach der Änderung dieses Paragraphen wird jedoch auch der Schutz der Rechte des Käufers besonders hervorgehoben. Gemäß dem Gesetzestext darf der Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Recht des Käufers auf Erwerb des Eigentums nicht ohne dessen Zustimmung beeinträchtigen. Während der Verkäufer also das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält, ist seine Verfügungsbefugnis über das zurückbehaltene Eigentum eingeschränkt, und er darf das Recht des Käufers nicht ohne dessen Zustimmung beeinträchtigen.

Sollten Sie Fragen zu immobilienrechtlichen Angelegenheiten haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne über die auf unserer Website angegebenen Kontaktdaten an die Anwaltskanzlei NZP NAGY LEGAL wenden.

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