Unternehmensgründung in Österreich

Österreich ist aus mehreren Gründen wohl eines der attraktivsten Ziele für ungarische Unternehmer, die im Ausland ein Unternehmen gründen möchten. Die Nähe zu Ungarn macht alle notwendigen Reisen zwischen den beiden Ländern aus administrativen Gründen schnell und bequem, während auch bei längerfristigen beruflichen oder geschäftlichen Verpflichtungen in Österreich einfache Besuche in der Heimat möglich sind. Darüber hinaus bietet Österreich eine hoch entwickelte Wirtschaft, politische Stabilität und ein für die Gründung neuer Unternehmen günstiges Steuersystem, was das Land bei ungarischen Unternehmern immer beliebter macht. 

Die Gründung eines Unternehmens in Österreich kann sowohl für diejenigen, die dort langfristig geschäftlich tätig sein möchten, als auch für diejenigen, die von den vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen des Landes für Start-ups profitieren möchten, eine hervorragende Lösung sein. Aus diesem Grund ist die Unternehmensgründung in Österreich bei Vermögensverwaltungsgesellschaften besonders beliebt. 

Wer kann in Österreich ein Unternehmen gründen? 

Um in Österreich ein Unternehmen zu gründen, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein, sodass der Vorgang für ungarische Staatsbürger in der Regel unkompliziert und problemlos ist. 

Um ein Unternehmen zu gründen, muss der Gründer: 

  • Mindestens 18 Jahre alt sein; 
  • über die volle Rechtsfähigkeit verfügen; und 
  • Sie müssen Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Staats oder der Schweiz sein. 

 

Unsere internationale Anwaltskanzlei kann Ihnen bei allen speziellen rechtlichen Fragen, die sich ergeben könnten, umgehend Hilfe leisten. 

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Wie läuft die Unternehmensgründung in Österreich ab? 

Die Gründung eines Unternehmens ist relativ einfach. Neben einer ersten Online-Recherche ist es jedoch für jeden Unternehmer, der die Gründung eines Unternehmens in Österreich in Erwägung zieht, wichtig, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit der Unterstützung unserer internationalen Anwaltskanzlei können Sie nicht nur den mit den Verwaltungsabläufen verbundenen Stress vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass Sie die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Unternehmensform wählen. 

Die erforderlichen Schritte zur Gründung eines Unternehmens: 

  • Die Wahl der geeigneten Rechtsform für das Unternehmen; 
  • Festlegung des Firmennamens und des Sitzes; 
  • Eröffnung eines österreichischen Bankkontos; 
  • Eintragung des Unternehmens auf der Grundlage der vorbereiteten Unterlagen; 
  • Anmeldung bei den österreichischen Steuerbehörden. 

 

Unternehmensformen in Österreich 

Je nach Teilnehmerzahl, Art der Geschäftstätigkeit, den damit verbundenen Haftungsrisiken und den geplanten Finanzierungsrahmen stehen Unternehmern, die in Österreich geschäftlich tätig werden möchten, verschiedene Unternehmensformen zur Auswahl. 

1. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

Wie in den meisten Ländern ist die GmbH auch in Österreich die beliebteste Unternehmensform. Bei dieser Rechtsform haften die Eigentümer oder Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 

1.2 Noch einfacher für Start-ups 

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital für eine GmbH in Österreich beträgt 35.000 Euro. Allerdings ist das sogenannte “”Gründungsprivilegierung“ ermöglicht die Gründung eines Unternehmens mit einer Anfangskapitalzuführung von nur 5.000 Euro. 

Voraussetzung hierfür ist, dass das Stammkapital innerhalb von zehn Jahren nach der Gründung auf 35.000 Euro erhöht wird. Diese vereinfachte Gründungsmöglichkeit hat die GmbH bei Start-ups besonders beliebt gemacht. 

Unter bestimmten Umständen können Teile des Gründungsverfahrens aus der Ferne und ohne physische Anwesenheit der Gründer vor einem österreichischen Notar abgewickelt werden. Der Vorgang kann online abgewickelt werden, häufig mit Unterstützung eines ungarischen Notars. 

  1. AG (Aktiengesellschaft) – Aktiengesellschaft

Wenn die Gründer beabsichtigen, umfangreiches Kapital zu beschaffen oder das Unternehmen später an einer Börse zu notieren, wäre die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ratsam. 

Aktionäre sind durch ihre Aktien an einem Teil des Grundkapitals der Gesellschaft beteiligt, haften jedoch grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das für die Gründung einer AG erforderliche Mindestgrundkapital beträgt 70.000 Euro, wovon mindestens ein Viertel bei der Gründung eingezahlt sein muss. 

  1. Offene Gesellschaft (OG) – Personengesellschaft

Eine OG ist eine nicht eingetragene Unternehmensform, die aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen besteht. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 

  1. KG (Kommanditgesellschaft) – Kommanditgesellschaft

Die KG ist mit einer ungarischen Kommanditgesellschaft vergleichbar. Es sind mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist erforderlich. Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist in der Regel auf die Höhe seiner Kapitaleinlage beschränkt. 

Ungarischer Rechtsanwalt in Österreich – Unterstützung bei der Unternehmensgründung 

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