Erwägen Sie die Gründung eines Unternehmens in Ungarn, sind sich aber nicht sicher, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist?
Sind Sie auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei, die Sie effizient und zuverlässig durch den Prozess der Unternehmensgründung begleitet und Ihnen zudem zuverlässige Dienstleistungen rund um den Firmensitz bietet?
Benötigen Sie über die Unternehmensgründung hinaus eine professionelle und langfristige rechtliche Vertretung für Ihr Unternehmen?
Sobald die Entscheidung zur Gründung eines Unternehmens gefallen ist, besteht der erste Schritt darin, die Gesellschaftsform auszuwählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Nach ungarischem Recht werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen in erster Linie durch die folgenden Faktoren bestimmt:
Der nächste Schritt bei der Unternehmensgründung ist die Wahl des Firmennamens. Gemäß dem Gesetz über die Unternehmensveröffentlichung, das gerichtliche Eintragungsverfahren und die freiwillige Auflösung (Ctv.) muss der Firmenname den Grundsätzen der Namensexklusivität, der Namensechtheit und der Namensklarheit entsprechen. Diese Anforderungen bedeuten, dass der gewählte Firmenname:
Anschließend muss für die Gesellschaft ein Sitz bestimmt werden. Dabei kann es sich um eine Immobilie im Eigentum der Gründer, um gemietete Räumlichkeiten oder um einen Sitz handeln, der von einem professionellen Dienstleister für Firmensitze bereitgestellt wird.
Nach der Wahl des Sitzes folgt einer der rechtlich bedeutendsten Schritte: je nach Rechtsform die Ausarbeitung der Satzung, der Gründungsurkunde oder der Gründungsakte. Zusätzlich zu den für die jeweilige Gesellschaftsform vorgeschriebenen gesetzlichen Bestandteilen können die Gesellschafter – unterstützt durch unsere Rechtsberatung – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Grundprinzipien ihres ungarischen Unternehmens festlegen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, leitet unser Büro das Verfahren zur Unternehmensregistrierung ein.
Für detaillierte Informationen zu den für die verschiedenen Unternehmensformen geltenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an uns zu wenden, damit wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Unternehmen auf den Weg zum Erfolg zu bringen.