Günstige und einfache “Massenproduktion” von Unternehmen?

Wir beobachten eine massive Zunahme bzw. Ausbreitung neuer “Beratungsunternehmen”, die keine rechtlichen Qualifikationen für ihre Tätigkeit vorweisen können und von denen viele günstige und unkomplizierte Dienstleistungen für die Gründung und Einrichtung eines Unternehmens in Deutschland anbieten. Die Leistungsbeschreibungen umfassen meist nur die Bereitstellung eines Firmensitzes und/oder Dolmetscherdienste.

Auch wenn dies offensichtlich wie Eigenwerbung für unsere Kanzlei wirkt, möchten wir Ihnen dringend davon abraten, solche Dienstleistungen von vage beschriebenen “Beratungsfirmen” oder anderen Anbietern für die Gründung und Einrichtung eines Unternehmens in Deutschland in Anspruch zu nehmen.  Solche Dienste suggerieren, dass die Gründung eines Unternehmens so einfach ist wie der Kauf eines Paars Socken, doch in Wirklichkeit ist es nicht so einfach. Anders als beim Kauf eines Paars Socken gilt die Annahme, dass alles passt, wenn nur die Größe stimmt, nicht für die Gründung eines rechtmäßigen und tragfähigen Unternehmens in Deutschland. Jedes Unternehmen erfordert bei seiner Gründung eine individuelle Anpassung, und diese Feinabstimmung kann nur von einem Fachmann ordnungsgemäß vorgenommen werden, der über die Qualifikation und Erfahrung verfügt, den gesamten Prozess unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Geschäftstätigkeit in Deutschland zu begleiten.  Man kann keine Standardvorlage verwenden, um Unternehmen mit völlig unterschiedlichem Charakter oder unterschiedlichen Funktionen zu gründen – selbst Unternehmen derselben Branche haben ihre eigene, einzigartige Struktur und ihre eigenen Bedürfnisse, die bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland berücksichtigt werden müssen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass das Qualitätsniveau der massenhaft erbrachten Leistungen dieser “Beratungsfirmen” nicht den oben genannten Standards entspricht, die ein professioneller Rechtsanwalt bietet.  Wir können uns nicht einmal auf das alte Sprichwort “Wer billig kauft, zahlt teuer” berufen, da diese Dienstleistungen gar nicht billig sind; tatsächlich sind sie nicht wesentlich günstiger als die Dienstleistungen ordnungsgemäß qualifizierter deutscher Rechtsanwälte.  Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die von ihnen erbrachten Dienstleistungen nicht einmal annähernd dem entsprechen, was deutsche Rechtsanwälte bieten – insbesondere solche, deren Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit englischen, russischen oder anderen ausländischen Mandanten denen eines Muttersprachlers entsprechen.

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