Mag. Mate Ruzicska, LL.M.
Senior Associate
Ügyvéd (H),
Mitglied der RAK Wien nach § 9 EIRAG (Österreich) und der RAK Nürnberg nach § 2 EuRAG (Deutschland),
Wenn Sie als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen möchten, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt konsultieren. Das Einbeziehen eines Juristen hat sich jedoch aufgrund der Komplexität als sehr empfehlenswert erwiesen. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, ist es von Vorteil, wenn das Aufsetzen eines Immobilienkaufvertrages durch einen Immobilienrechtsexperten erfolgt.
Unsere Kollegen verfügen über langjährige Expertise im Immobilienrecht und stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Immobilienkauf in Österreich zur Verfügung. Haben Sie sich bereits für eine konkrete Liegenschaft entschieden, führen unsere Kollegen zunächst eine Grundbuchüberprüfung durch. Diese zeigt Ihnen, ob bestehende Eigentumsverhältnisse und/oder Belastungen vorliegen.
Wir klären Sie über:
auf und helfen Ihnen so dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Erst, wenn Sie keine Fragen mehr zum Erwerb der betreffenden Liegenschaft haben und Sie für sich beschlossen haben, zum Beispiel als Deutscher eine bestimmte Wohnung in Österreich zu kaufen, gehen wir zur nächsten Phase über, dem Vertragsabschluss.
In Österreich ist es üblich, zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und dem sogenannten „Vertragserrichter“ eine Treuhandvereinbarung abzuschließen. Diese sorgt für einen schnellen, ordnungsgemäßen und sicheren Vollzug der Immobilientransaktion und minimiert deren Risiken auf beiden Seiten. Der Rechtsanwalt fungiert dabei als Treuhänder und kümmert sich um die Eintragung des Eigentums des Käufers in das Grundbuch, nachdem der Kaufpreis auf dem entsprechenden Treuhandkonto eingegangen ist. Im nächsten Schritt wird der Kaufpreis vom Treuhänder an den Käufer überwiesen. Durch das Eintragen des Eigentums in das Grundbuch wird das Eigentum des Käufers an der Liegenschaft begründet.
Damit der Kauf der Immobilie im Grundbuch vermerkt werden kann, muss der Verkäufer eine Aufsandungserklärung abgeben. Diese Erklärung ist meist Bestandteil des Kaufvertrages und dokumentiert die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zur grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers.
Nach dem Gerichtsgebührengesetz erfordert die Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers in das Grundbuch die Errichtung einer Gebühr i. H. v. 1,1 % des Kaufpreises der Liegenschaft.
Der entsprechende Antrag ist in “grundbuchsfähiger Form” vorzulegen, die voraussetzt, dass die Unterschriften der Vertragsparteien von einem Notar beglaubigt werden. Erst nach der Beglaubigung kann der Kauf ins Grundbuch eingetragen werden.
Wenn Deutsche in Österreich ein Haus kaufen, darf jedoch nicht nur mit dem Kaufpreis kalkuliert werden. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Nebenkosten, die das Budget zusätzlich belasten.
| Eintragungsgebühr: | 1,1 % des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer: | 3,5 % des Kaufpreises |
| Notar- und Anwaltskosten für den Kaufvertrag: | 2-3 % des Kaufpreises (inkl. USt.) |
| Maklerprovision (falls anwendbar): | Ca. 3 % des Kaufpreises (zzgl. USt.) |
| Eintragung des Pfandrechts (falls anwendbar): | 1,2 % der Bemessungsgrundlage |
Unsere Kanzlei schöpft alle Möglichkeiten aus, welche die Digitalisierung der rechtswissenschaftlichen Branche mit sich bringt. Hierbei arbeiten wir mit modernen Tools und digitalen Hilfsmitteln, die sicherzustellen, dass Immobilientransaktionen digital vonstattengehen können. Dazu benötigen Sie keine eigene elektronische Signatursoftware oder Hardware. Ein Personalausweis oder Reisepass auch ohne “Chipfunktion” reicht für die Unterschriftsleistung aus.
Der Gesetzgeber erlaubt seit 2020 explizit, dass Unterschriftsbeglaubigungen mittels Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit abgeschlossen werden dürfen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, den Vertragsschluss vor unseren Kollegen online und digital oder die Vertragsbeglaubigung durch einen Notar durchzuführen. Käufer profitieren in diesem Zusammenhang unter anderem von:
Wir arbeiten eng mit mehreren Notariaten zusammen und können Ihnen daher Termine rund um die Uhr anbieten.
Wenn Sie Interesse an einer Immobilie in Österreich haben, helfen wir Ihnen in Bezug auf Fragen gern weiter. Unsere Kollegen kümmern sich um Ihr Anliegen.