Immobilienkauf in Österreich (Liegenschaft)

Als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen: Informationen und Details

Wenn Sie als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen möchten, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt konsultieren. Das Einbeziehen eines Juristen hat sich jedoch aufgrund der Komplexität als sehr empfehlenswert erwiesen. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, ist es von Vorteil, wenn das Aufsetzen eines Immobilienkaufvertrages durch einen Immobilienrechtsexperten erfolgt.

Unsere Kollegen verfügen über langjährige Expertise im Immobilienrecht und stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Immobilienkauf in Österreich zur Verfügung. Haben Sie sich bereits für eine konkrete Liegenschaft entschieden, führen unsere Kollegen zunächst eine Grundbuchüberprüfung durch. Diese zeigt Ihnen, ob bestehende Eigentumsverhältnisse und/oder Belastungen vorliegen.

Wir klären Sie über:

  • Wegerechte
  • Vorkaufsrechte
  • Pfandrechte
  • Hypotheken

auf und helfen Ihnen so dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Erst, wenn Sie keine Fragen mehr zum Erwerb der betreffenden Liegenschaft haben und Sie für sich beschlossen haben, zum Beispiel als Deutscher eine bestimmte Wohnung in Österreich zu kaufen, gehen wir zur nächsten Phase über, dem Vertragsabschluss.

Wenn Deutsche in Österreich ein Haus kaufen: Die Treuhandvereinbarung

In Österreich ist es üblich, zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und dem sogenannten „Vertragserrichter“ eine Treuhandvereinbarung abzuschließen. Diese sorgt für einen schnellen, ordnungsgemäßen und sicheren Vollzug der Immobilientransaktion und minimiert deren Risiken auf beiden Seiten. Der Rechtsanwalt fungiert dabei als Treuhänder und kümmert sich um die Eintragung des Eigentums des Käufers in das Grundbuch, nachdem der Kaufpreis auf dem entsprechenden Treuhandkonto eingegangen ist. Im nächsten Schritt wird der Kaufpreis vom Treuhänder an den Käufer überwiesen. Durch das Eintragen des Eigentums in das Grundbuch wird das Eigentum des Käufers an der Liegenschaft begründet.

Die Aufsandungserklärung: Das sollten diejenigen, die als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen, wissen

Damit der Kauf der Immobilie im Grundbuch vermerkt werden kann, muss der Verkäufer eine Aufsandungserklärung abgeben. Diese Erklärung ist meist Bestandteil des Kaufvertrages und dokumentiert die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zur grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers.

Nach dem Gerichtsgebührengesetz erfordert die Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers in das Grundbuch die Errichtung einer Gebühr i. H. v. 1,1 % des Kaufpreises der Liegenschaft.

Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie eine Wohnung in Österreich kaufen, die 300.000 € kostet, liegt die Höhe der Eintragungsgebühr bei 3.300 €.

Der entsprechende Antrag ist in “grundbuchsfähiger Form” vorzulegen, die voraussetzt, dass die Unterschriften der Vertragsparteien von einem Notar beglaubigt werden. Erst nach der Beglaubigung kann der Kauf ins Grundbuch eingetragen werden.

Als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen: Mit welchen Kaufnebenkosten müssen Sie noch rechnen?

Wenn Deutsche in Österreich ein Haus kaufen, darf jedoch nicht nur mit dem Kaufpreis kalkuliert werden. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Nebenkosten, die das Budget zusätzlich belasten.

Eintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises
Notar- und Anwaltskosten für den Kaufvertrag: 2-3 % des Kaufpreises (inkl. USt.)
Maklerprovision (falls anwendbar): Ca. 3 % des Kaufpreises (zzgl. USt.)
Eintragung des Pfandrechts (falls anwendbar): 1,2 % der Bemessungsgrundlage

Unsere Kanzlei schöpft alle Möglichkeiten aus, welche die Digitalisierung der rechtswissenschaftlichen Branche mit sich bringt. Hierbei arbeiten wir mit modernen Tools und digitalen Hilfsmitteln, die sicherzustellen, dass Immobilientransaktionen digital vonstattengehen können. Dazu benötigen Sie keine eigene elektronische Signatursoftware oder Hardware. Ein Personalausweis oder Reisepass auch ohne “Chipfunktion” reicht für die Unterschriftsleistung aus.

Schließen Sie Ihren Vertrag einfach online ab, wenn Sie als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen!

Der Gesetzgeber erlaubt seit 2020 explizit, dass Unterschriftsbeglaubigungen mittels Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit abgeschlossen werden dürfen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, den Vertragsschluss vor unseren Kollegen online und digital oder die Vertragsbeglaubigung durch einen Notar durchzuführen. Käufer profitieren in diesem Zusammenhang unter anderem von:

  • dem Vorteil, keinen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren zu müssen
  • einer überzeugenden Sicherheit auf der Basis einer elektronischen Signatur, für die es keine spezielle Software oder Ähnliches braucht
  • einem schnellen Ablauf und maximaler Flexibilität.

Wir arbeiten eng mit mehreren Notariaten zusammen und können Ihnen daher Termine rund um die Uhr anbieten.

Wenn Sie Interesse an einer Immobilie in Österreich haben, helfen wir Ihnen in Bezug auf Fragen gern weiter. Unsere Kollegen kümmern sich um Ihr Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

 

Was müssen Deutsche, die in Österreich ein Haus kaufen möchten, beachten?
Die Vorgaben, die Deutsche, die in Österreich ein Haus kaufen möchten, beachten müssen, halten sich in einem vergleichsweise überschaubaren Rahmen. Dennoch gilt es zum Beispiel, sicherzustellen, dass Sie die betreffende Immobilie nicht als Ferienhaus in Österreich kaufen werden. Welche Genehmigungen im Einzelnen erforderlich sind, ist prinzipiell auch immer vom Standort der Immobilie abhängig. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gern weiter.
Welche einzelnen Schritte werden für Deutsche, die ein Haus in Österreich kaufen möchten, relevant?
Wenn Sie als Deutscher in Österreich ein Haus kaufen möchten, beispielsweise in der Hauptstadt Wien, müssen mehrere Schritte beachtet werden. Zu den wichtigsten Details gehören in diesem Zusammenhang die Grundbuchprüfung, der Entwurf des Kaufvertrages, die Treuhandabwicklung, die Unterschriftsbeglaubigung und der Eintrag in das Grundbuch. Letzterer sorgt dafür, dass Sie offiziell als Eigentümer des betreffenden Hauses gelten.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich als Deutscher in Österreich kein Haus, sondern ein Grundstück kaufen möchte?
Deutsche, die in Österreich kein Haus kaufen, sondern dieses selbst bauen möchten, werden (je nach Region) mit einer großen Auswahl an Baugrundstücken konfrontiert. Für nicht-österreichische Staatsbürger gilt, dass Sie sich dazu bereit erklären müssen, das besagte Grundstück in naher Zukunft zu bebauen. Der Vorteil besteht darin, dass Sie somit die Möglichkeit haben, die Basis für ein besonders individuell gestaltetes Zuhause zu schaffen.
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