EuGH: Die Unangemessenheit des Wechselkursrisikos muss auch trotz der staatlich vorgeschriebenen Umstellung auf Forint geprüft werden

Trotz der staatlich vorgeschriebenen Umstellung auf Forint muss das nationale Gericht prüfen, ob die Bank unlauter gehandelt hat, als sie in einem Fremdwährungskreditvertrag das gesamte Wechselkursrisiko auf den Verbraucher abgewälzt hat. Seit Jahren betonen wir, dass die von der Curia inspirierte Praxis der ungarischen Gerichte, in deren Rahmen sie wiederholt zugunsten von […] entschieden haben,