Die öffentliche Billigung des russischen Angriffskriegs könnte in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt ein erhebliches Compliance- und Reputationsrisiko für in Deutschland tätige Personen und Organisationen: Öffentliche Äußerungen, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gutheißen, können nach deutschem Recht eine Straftat darstellen. Das Urteil ist eine bemerkenswerte Entwicklung an der Schnittstelle zwischen Strafrecht, Meinungsfreiheit […]