Die öffentliche Billigung des russischen Angriffskriegs könnte in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt ein erhebliches Compliance- und Reputationsrisiko für in Deutschland tätige Personen und Organisationen: Öffentliche Äußerungen, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gutheißen, können nach deutschem Recht eine Straftat darstellen. Das Urteil ist eine bemerkenswerte Entwicklung an der Schnittstelle zwischen Strafrecht, Meinungsfreiheit, öffentlicher Kommunikation und völkerrechtlicher Rechenschaftspflicht.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Urteil aus Braunschweig

Laut der Pressemitteilung des Gerichts ging der Fall auf einen im Jahr 2022 in den sozialen Medien veröffentlichten Kommentar zurück, in dem Wladimir Putin ausdrücklich unterstützt und die Vernichtung angeblicher “faschistischer” Elemente in der Ostukraine befürwortet wurde. Die Gerichte werteten die Äußerung als öffentliche Billigung einer Straftat im Sinne von § 140 des deutschen Strafgesetzbuchs in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen zur Aggression im deutschen Völkerstrafrecht. Das Urteil wurde im Berufungsverfahren grundsätzlich bestätigt, allerdings wurde die Geldstrafe herabgesetzt.

Was das Urteil besonders bedeutsam macht, ist die Herangehensweise des Gerichts an im Ausland begangene Handlungen. Das Oberlandesgericht Braunschweig stellte fest, dass öffentliche Billigung in Deutschland auch dann strafbar sein kann, wenn die zugrunde liegende Handlung selbst außerhalb des gewöhnlichen territorialen Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts liegt, sofern die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Mit anderen Worten: Das inländische Rechtsrisiko liegt nicht nur in der zugrunde liegenden internationalen Straftat, sondern auch darin, wie dieses Verhalten in der deutschen Öffentlichkeit öffentlich gerechtfertigt, legitimiert oder gefeiert wird.

Für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und international tätige Firmen unterstreicht das Urteil einen allgemeineren Punkt: Das rechtliche Risiko erstreckt sich zunehmend auf Äußerungen im Internet, auf interne Kommunikation, die an die Öffentlichkeit gelangt, sowie auf politisch sensible Botschaften im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, Sanktionen oder internationalen Verbrechen. Der Fall spiegelt zudem eine allgemeine Bereitschaft der deutschen Justiz wider, Äußerungen zu prüfen, die über Meinungsäußerungen hinausgehen und in die Billigung schwerwiegender rechtswidriger Gewalt übergehen.

Warum diese Entscheidung für Unternehmen und Compliance-Teams von Bedeutung ist

Aus Sicht des Risikomanagements ist das Urteil von großer Bedeutung für Organisationen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, mehrsprachiger Kommunikation oder Mitarbeitern, die einem politisch brisanten öffentlichen Diskurs ausgesetzt sind. Compliance-Rahmenwerke müssen heute nicht nur Sanktionen und Exportkontrollen berücksichtigen, sondern auch Reputations- und strafrechtliche Risiken, die sich aus öffentlichen Äußerungen, digitalen Inhalten und krisenbezogener Kommunikation ergeben. Für Anwaltskanzleien, die Mandanten in regulierten oder international ausgerichteten Branchen beraten, unterstreicht diese Entscheidung den Wert einer frühzeitigen rechtlichen Prüfung, interner Kommunikationsprotokolle und strategischer Beratung an der Schnittstelle zwischen Meinungsfreiheit, öffentlicher Ordnung und internationalem Strafrecht.

Da deutsche Gerichte weiterhin die Grenzen zwischen geschützter Meinungsäußerung und strafrechtlich relevanter Billigung internationaler Verbrechen definieren, gewinnt eine zeitnahe Rechtsberatung zunehmend an Bedeutung. Unternehmen und Institutionen sollten sicherstellen, dass ihre öffentlichen Äußerungen, ihre Aktivitäten in den sozialen Medien und ihre Krisenkommunikation nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Reputationsrisikos, sondern auch im Hinblick auf strafrechtliche und Compliance-Risiken geprüft werden.

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