Am 01.02.2023 tritt in Ungarn das neue Immobilienregistergesetz (Gesetz Nr. C. Aus 2021) in Kraft und bringt erhebliche Änderungen im Registerrecht mit sich. Die neue Regelung zielt auf die Modernisierung und Digitalisierung des ungarischen Immobilienregisters. Die Einführung des E-ING-Systems und der automatisierten Entscheidungsfindung wird die Verfahrensdauer voraussichtlich verkürzen, setzt aber vonseiten des Rechtsvertreters besondere Fachkenntnisse voraus.
1. Die Bedeutung des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein Register öffentlicher Glaube, indem Immobiliendaten erfasst werden. Es wird positiv vermutet, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht dem eingetragenen Berechtigten mit dem eingetragenen Inhalt zusteht. Das neue Gesetz sieht die Durchsetzung „außergrundbuchlicher“ (dh. nicht eingetragener) Rechte, Tatsachen und Daten nur in sehr eingegrenzten Fällen vor, somit kommt der Eintragung zukünftig eine noch wesentlichere Rolle zu.
2. Das elektronische, IT-gestützte Grundbuchsystem (E-ING)
Die Digitalisierung des Registrierungsvorgangs mit Hilfe des E-ING Systems (wird derzeit entwickelt) wird durch die Ermöglichung der papierlosen elektronischen Eintragung die Verfahrensdauer verkürzen. Für das Grundbuchsverfahren wird bloß ein Hochladen der Anwaltsvollmacht und der anderen relevanten Unterlagen erforderlich sein.
3. Automatisierte Entscheidungsfindung für eine schnellere Verwaltung
Der wichtigste Eckpunkt des neuen Gesetzes ist die Automatisierung der Entscheidungsfindung, das ist ein Novum im ungarischen Grundbuchsrecht. Wichtig ist, dass das automatisierte Verfahren nur bei stattgebenden Entscheidungen zur Anwendung kommt. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung können die Parteien binnen fünf Tagen nach dem Erlassen der automatischen Entscheidung, die neuerliche Entscheidung im „Vollverfahren” beantragen.
4. Vertretung in Grundbuchverfahren
Obwohl das neue Gesetz erst nächstes Jahr in Kraft tritt, kristallisiert sich jetzt schon heraus, dass sich das Grundbuchsrecht zu einem anspruchsvollen Rechtsgebiet entwickelt. Unsere Kanzlei kann, sowohl auf dem Gebiet des Immobilienregisterrechts, als auch im Bereich der Digitalisierung auf jahrelange Praxiserfahrung zurückgreifen. Wir stehen Ihnen bei immobilienrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung!
Zusammenfassung
Obwohl die entsprechende Verordnung noch nicht in Kraft getreten ist, steht bereits fest, dass sich das neue Grundbuchverfahren zu einem Bereich entwickeln wird, der im Hinblick auf die elektronische Fallbearbeitung eine umfassende fachliche Vorbereitung erfordert. Unsere Kanzlei ist ebenfalls im Bereich des Immobilienrechts tätig und verfügt, da sie sowohl auf dem heimischen als auch auf dem internationalen Markt eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Rechtsfallbearbeitung einnimmt (siehe: https://www.nzp.de/webakta/?lang=hu), über umfangreiche praktische Erfahrung in der elektronischen Verwaltung. Sie können sich daher auch im neuen regulatorischen Umfeld bei der Bearbeitung Ihrer Grundbuchangelegenheiten weiterhin vertrauensvoll auf uns verlassen.