Möchten Sie in Ungarn arbeiten? Mit einer EU-Blue-Card haben Sie die Möglichkeit dazu.
Die EU-Blue-Card ist eine der wichtigsten Aufenthaltsgenehmigungen der Europäischen Union für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. In Ungarn sind die Vorschriften zur EU-Blue-Card im Gesetz XC von 2023 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen (im Folgenden: das “Gesetz”) festgelegt, mit dem zum 1. Januar 2024 ein neues, strukturiertes System zur Regelung des Rechtsstatus hochqualifizierter Arbeitnehmer eingeführt wurde.
Gemäß diesem Gesetz ist die EU-Blue-Card eine Aufenthaltserlaubnis, die ihren Inhaber berechtigt, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen einer hochqualifizierten Beschäftigung nachzugehen.
Ziel der EU-Blue-Card ist es, Fachkräften mit Hochschulabschluss oder herausragender Berufserfahrung, deren Fachwissen für den EU-Arbeitsmarkt von strategischer Bedeutung ist, einen berechenbaren und wettbewerbsfähigen Rahmen für Aufenthalt und Beschäftigung zu bieten. Dementsprechend regelt das Gesetz die EU-Blue-Card als eigenständige Kategorie, die im Vergleich zur “herkömmlichen” Gastarbeitergenehmigung günstigere Bedingungen bietet.
Zu den grundlegenden Voraussetzungen für den Erhalt einer EU-Blue Card gehören:
Die Einhaltung der Gehaltsschwelle ist von besonderer Bedeutung, da die EU-Blue-Card darauf abzielt, Fachkräfte anzuziehen, die einen hohen Mehrwert schaffen.
Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Punkte keine vollständige Liste der Anforderungen darstellen. Das Gesetz sieht ein kumulatives System von Voraussetzungen vor, was bedeutet, dass alle gesetzlichen Anforderungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, um Anspruch auf eine EU-Blue-Card zu haben.
In den Rechtsvorschriften sind auch Ausschlussgründe festgelegt. So haben beispielsweise Personen, die gemäß dem Asylgesetz als zugelassene Personen anerkannt sind und vorübergehenden Schutz beantragt haben, keinen Anspruch auf eine Blaue Karte EU.
In der Regel wird die EU-Blue-Card für mindestens zwei und höchstens vier Jahre ausgestellt. Sie kann verlängert werden; dabei ist jedoch besonders auf die Gültigkeit der persönlichen Dokumente (wie z. B. Reisepässe) zu achten, die als Grundlage für den rechtmäßigen Aufenthalt dienen. Diese Dokumente müssen während des gesamten Aufenthalts in Ungarn gültig bleiben. Da die Verlängerung solcher Dokumente – insbesondere während des Aufenthalts in Ungarn – unter Umständen kompliziert sein kann, ist eine vorausschauende Planung unerlässlich.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Antragsverfahren für die EU-Blue-Card komplex ist. Die Behörden prüfen eingehend die vom Arbeitgeber eingereichten Unterlagen, die Einstufung der Stelle, die Einhaltung der Gehaltsvorgaben sowie die Echtheit und Anerkennung der Qualifikationen des Antragstellers – sowohl nach ungarischen als auch nach EU-Standards. Ein unvollständiger oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag kann zur Ablehnung führen.
Die Beantragung einer EU-Blue Card ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine strategische Entscheidung. Es handelt sich dabei nicht lediglich um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die rechtliche Grundlage für eine langfristige berufliche und geschäftliche Präsenz in Ungarn – und innerhalb der Europäischen Union. Angesichts der strengen Zulassungskriterien und Verfahrensvorschriften kann professionelle rechtliche Unterstützung den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen und gleichzeitig die Notwendigkeit persönlicher Erscheinungen minimieren.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf eine EU-Blue-Card. Wir unterstützen Sie bei:
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Beantragung einer EU-Blue-Card für unsere Mandanten ein rechtlich einwandfreier, effizienter und sicherer Prozess ist – und damit eine stabile Grundlage für ihre berufliche und geschäftliche Zukunft in Ungarn zu schaffen.