Rechenschaftspflicht: Reicht der Einfluss des ungarischen Staates bis nach Dubai? Oder: Was lässt sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchsetzen – und was nicht?
Als Anwaltskanzlei ungarischen Ursprungs mit internationaler Ausrichtung – gegründet in Deutschland, tätig in verschiedenen Rechtsordnungen und mit einer zugelassenen Rechtsberatungsniederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten – haben wir das Thema Rechenschaftspflicht nicht als politischen Slogan, sondern als Frage der Durchsetzbarkeit in der rechtlichen Realität untersucht.
In der öffentlichen Debatte wird häufig die Verkündung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung mit deren Vollstreckbarkeit im Ausland gleichgesetzt. Im Falle der Vereinigten Arabischen Emirate – einschließlich Dubai – ist dieser Unterschied besonders ausgeprägt: Da es sich um ein Rechtssystem außerhalb der EU handelt, werden ungarische (oder andere europäische) Gerichtsurteile und Verwaltungsentscheidungen dort nicht automatisch vollstreckt. Jede mögliche Vollstreckung erfordert ein gesondertes Anerkennungsverfahren, das strengen Bedingungen unterliegt, die weit über bloße Formalitäten hinausgehen.
In der öffentlichen Debatte hört man oft Forderungen nach “vollständiger Rechenschaftspflicht”. Aus rechtlicher Sicht ist Rechenschaftspflicht jedoch kein politischer Slogan, sondern eine Frage der Gerichtsbarkeit, der Rechtsdurchsetzung und des Völkerrechts. Genau aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die unbequeme, aber notwendige Frage zu stellen: Wie weit reicht der Einflussbereich des ungarischen Staates tatsächlich? Und wo liegen die Grenzen der rechtlichen Realität – zum Beispiel in Dubai?
Gerichtsbarkeit vs. Vollstreckbarkeit
Es gibt einen grundlegenden, jedoch oft übersehenen Unterschied zwischen einem Staat, der:
- belegt einen Rechtsverstoß,
- erlässt eine endgültige, rechtsverbindliche Entscheidung,
- und ein Staat, dessen Entscheidung tatsächlich im Ausland vollstreckt werden kann.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind kein Mitglied der Europäischen Union, nehmen nicht an den europäischen Mechanismen zur Zusammenarbeit bei der Vollstreckung teil und vollstrecken Entscheidungen europäischer – einschließlich ungarischer – Behörden oder Gerichte nicht automatisch.
Die VAE als “sicherer Hafen”? – Eine differenziertere rechtliche Betrachtung
Die Emirate – und insbesondere Dubai – haben sich in den letzten Jahrzehnten gezielt als internationales Finanz- und Wirtschaftszentrum positioniert. Dazu gehört auch ein einzigartiges rechtliches Umfeld, das:
- bietet einen starken Schutz für Vermögenswerte, die gemäß dem lokalen Rechtssystem rechtmäßig registriert sind,
- ohne dabei die Anerkennung ausländischer Urteile gänzlich auszuschließen.
Das Schlüsselwort ist jedoch die Anerkennung. In den VAE ist ein ausländisches Urteil nicht automatisch vollstreckbar. Seine Anerkennung muss in einem gesonderten Verfahren beantragt werden, in dessen Rahmen das Gericht der VAE unter anderem prüft, ob:
- Das Urteil verstößt gegen die öffentliche Ordnung der Vereinigten Arabischen Emirate,
- es wurden angemessene Verfahrensgarantien eingehalten,
- und ob es eine bilaterale oder multilaterale Grundlage für die Zusammenarbeit gibt.
Dabei handelt es sich nicht um bloße Formalitäten, sondern um echte rechtliche Filter.
Was bedeutet das für die Bemühungen um Rechenschaftspflicht in Ungarn?
Die rechtliche Situation sieht wie folgt aus:
- Was in Ungarn als rechtskräftiges Urteil gilt, ist in Dubai nicht unbedingt vollstreckbar;
- In Fällen, in denen Offshore-, Holding- oder Treuhandstrukturen eine Rolle spielen, ist der Zugang zu Vermögenswerten besonders komplex;
- Die Wege der strafrechtlichen Haftung und der zivilrechtlichen Vermögensrückgewinnung unterscheiden sich deutlich voneinander.
Das bedeutet nicht, dass “nichts getan werden kann”. Es bedeutet jedoch, dass Gerichtsverfahren:
- langwierig,
- kostspielig,
- und der Erfolg ist keineswegs garantiert.
Warum ist es wichtig, offen darüber zu sprechen?
Das politische Versprechen der Rechenschaftspflicht verliert an Überzeugungskraft, wenn es die Realitäten des Völkerrechts außer Acht lässt. Das rechtliche Instrumentarium ist zwar stark, aber es ist nicht allmächtig – und schon gar nicht ohne territoriale Grenzen.
Es wäre daher unverantwortlich zu behaupten, dass ein Regierungswechsel allein schon dazu führen würde, dass sich in den Emiraten befindliche Vermögenswerte “nach Hause gebracht” würden. Die Rechtslage ist komplexer als das.
Das Mindeste, was ein Anwalt schuldet: Fakten, keine Illusionen
Als Rechtsanwälte legen wir Wert darauf, dass die öffentliche Debatte nicht auf vereinfachenden Parolen basiert, sondern auf den tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen. Verantwortlichkeit beginnt mit einem genauen Verständnis von:
- Was kann in den VAE rechtlich durchgesetzt werden,
- was nicht möglich ist, und
- Welche Instrumente lohnen sich überhaupt, und über welchen Zeithorizont hinweg?.