Eine unvertretbare Gesetzgebungspraxis – und die Chance auf eine echte Wende

Die Qualität der Gesetzgebung ist keine Frage der Kommunikation, sondern ein Lackmustest für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit. Aus dieser Perspektive ist die ungarische Gesetzgebungspraxis der letzten Jahre kaum zu verteidigen: Die Verfahren wurden in der Regel verfahrensrechtlich überstürzt durchgeführt, waren fachlich oft nicht fundiert und zeichneten sich – wenn überhaupt – nur durch spärliche gesellschaftliche Konsultationen aus.

Als Juristen kann man ohne Übertreibung sagen, dass sich die Qualität des regulatorischen Umfelds in vielen Fällen auf ein unvertretbares Niveau verschlechtert hat.

Gesetzesvorlagen von Abgeordneten als ’systemische Umgehung“

Eines der gravierendsten Probleme bestand darin, dass ein erheblicher Teil der Gesetzgebungsvorhaben der Regierung dem Parlament in Form von Gesetzesanträgen einzelner Abgeordneter vorgelegt wurde. Diese Vorgehensweise ist zwar formal rechtmäßig, kann jedoch auf systemischer Ebene dazu führen, dass:

  • vorherige Folgenabschätzungen,
  • die Verpflichtung zur sozialen Konsultation,
  • und fachlicher Prüfung.

Die praktischen Folgen sind bekannt: widersprüchliche Vorschriften, nachträgliche “Feuerwehreinsätze” in Form von Gesetzesänderungen und Rechtsvorschriften, deren Anwendung bereits ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ungewiss ist.

Das ist keine Effizienz, sondern institutionelle Verantwortungslosigkeit.

Der Verlust der Rechtssicherheit

Unvorhersehbare Gesetzgebung ist nicht nur ein theoretisches Problem. Sie hat konkrete wirtschaftliche und soziale Folgen:

  • das Risiko einer Auslegungsfrage nimmt zu,
  • sich das Investitionsklima verschlechtert,
  • und das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nimmt ab.

In einem Rechtsstaat sind Gesetze keine Überraschung, sondern ein Orientierungspunkt. Wenn Vorschriften ständig nachträglich angepasst werden, geht dieser Orientierungspunkt verloren.

Ein Regierungswechsel: Kein Wundermittel, aber eine echte Chance

Ein Regierungswechsel garantiert natürlich an sich noch keine bessere Gesetzgebung. Er bietet jedoch die Gelegenheit, Mindeststandards für die Verfahrensweise wiederherzustellen. Dies ist keine ideologische, sondern eine fachliche Frage.

Der wahre Maßstab für Veränderungen wird nicht sein, was reguliert wird, sondern wie:

  • ob es wieder zu einer sinnvollen gesellschaftlichen Konsultation kommt,
  • ob der “Umweg” über Gesetzesvorlagen von Abgeordneten ein Ende findet,
  • und ob es eine echte Folgenabschätzung und einen fachlichen Dialog gibt.

Die Qualität der Gesetzgebung verlangsamt die Entscheidungsfindung nicht – sie beugt Fehlern vor.

Die Erwartung eines Rechtsanwalts: Verfahrensgerechtigkeit

Als Anwälte erwarten wir keine politischen Inhalte, sondern Verfahrensgerechtigkeit:

  • transparente Vorbereitung,
  • absehbare Fristen,
  • und einen Ansatz, bei dem professionelle Kritik nicht als Ärgernis, sondern als Ressource betrachtet wird.

Gesetzgebung ist kein Machtbeweis, sondern eine Aufgabe im öffentlichen Auftrag.

Wir sprechen nicht als Außenstehende

Als Rechtsanwälte ungarischer Herkunft, die in mehr als einem – insgesamt fünf – Bundesstaaten zugelassen sind und dort aktiv tätig sind, verfolgen wir die Entwicklung der ungarischen Gesetzgebung nicht als externe Beobachter. In unserer internationalen Praxis erleben wir tagtäglich, wie sich die Qualität eines nationalen Rechtssystems auf wirtschaftliche Entscheidungen, die Rechtssicherheit und das internationale Ansehen des Landes auswirkt.

Genau aus diesem Grund würden wir gerne und mit professionellem Verantwortungsbewusstsein an sinnvollen gesellschaftlichen Konsultationen teilnehmen, vorausgesetzt, der Gesetzgebungsprozess bietet eine echte Möglichkeit für eine solche Beteiligung. Unsere Erfahrung und unsere internationale Vergleichsperspektive können dazu beitragen, dass die Regulierung nicht nur politisch wirksam, sondern auch fachlich vertretbar und nachhaltig ist.

Gleichzeitig sehen wir es als unsere Pflicht als Juristen an, den Gesetzgebungsprozess und die Qualität der Gesetzgebung zu überwachen und gegebenenfalls fachliche Kritik zu üben. Nicht aus einer oppositionellen Haltung heraus, sondern aus dem Bekenntnis zu den Mindestanforderungen der Rechtsstaatlichkeit.

Die gesellschaftliche Konsultation ist keine Alibimaßnahme, sondern eine Struktur. Wenn diese Struktur wirklich wiederhergestellt würde, würden wir nicht nur daran teilnehmen wollen – wir würden uns auch aktiv einbringen wollen.

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