Wann benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Ungarn?

Es gibt Fälle, in denen sich die Einschaltung eines in Ungarn zugelassenen Rechtsanwaltes nicht vermeiden lässt. In anderen Fällen ist die Beauftragung eines Anwaltes zwar nicht erforderlich, aber äußerst ratsam.

1. Wo herrscht Anwaltszwang in Ungarn?

• Rechtsanwalt in Ungarn: Vor dem Landgericht, Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof
Mit sehr wenigen Ausnahmen herrscht vor den höheren Gerichten in Ungarn Anwaltszwang. Wenn Sie also ohne einen Rechtsanwalt in Ungarn versuchen mit dem Gericht zu kommunizieren, gilt das als unwirksam, d.h. das Gericht „hört Sie nicht“. Aufgrund der strengen Regelungen in Ungarn, können vor diesen Gerichten nicht einmal ausländische Anwälte (etwa aus Deutschland, Österreich oder aus dem ungarischsprachigen Raum in den Nachbarländern) vorgehen, ohne einen ungarischen Einvernehmensanwalt zu haben.
• Rechtsanwalt in Ungarn: vor dem Grundbuchamt
Sie können zwar Auszüge auch selber besorgen, in den meisten Fällen kommuniziert das Grundbuchamt jedoch nur mit Notaren oder Anwälten. Dies ist zum Beispiel immer der Fall, wenn ein neues Recht (z.B. Eigentumsrecht) aufgrund einer neuen Urkunde (z.B. Kaufvertrag) einzutragen ist. Gleiches gilt für die Löschung relevanter Einträge (z.B. Nießbrauch).
• Rechtsanwalt in Ungarn: Bei Beurkundungen
In den meisten Fällen, in denen in deutschsprachigen Rechtsordnungen die Hinzuziehung eines Notars erforderlich wäre, verlangt das ungarische Recht lediglich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Selbstverständlich können Sie in solchen Angelegenheiten auch einen Notar beauftragen, beispielsweise bei der Gründung einer neuen Gesellschaft oder beim Verkauf von Immobilien. In der Praxis ist ein Rechtsanwalt in Ungarn jedoch in der Regel flexibler und kostengünstiger.
• Rechtsanwalt in Ungarn: Firmen- und Handelsregisteranmeldungen
Die Firmen- und Handelsregisteranmeldungen erfolgen in Ungarn ausschließlich auf elektronischem Wege, nachdem der Rechtsanwalt in Ungarn oder der Notar die Urkunden beglaubigt und elektronisiert hat. Da eine nur für diese Berufsgruppen zugelassene spezielle, qualifizierte, elektronische Signatur für die Kommunikation mit den Registergerichten erforderlich ist, brauchen Sie dazu einen Rechtsanwalt in Ungarn.

2. Wann ist die Einschaltung eines ungarischen Anwalts zwar nicht erforderlich, aber empfehlenswert?

• Rechtsanwalt in Ungarn: vor dem Amtsgericht
Vor einem Amtsgericht könnten Sie sich theoretisch bis zu einem Streitwert von etwa 100.000,00 EUR selbst vertreten (zum Vergleich: In Deutschland liegt die entsprechende Schwelle bei 5.000,00 EUR). Wir würden Ihnen davon jedoch dringend abraten.
• Rechtsanwalt in Ungarn: Erstellung von Testamenten
Theoretisch können Sie eine testamentarische Verfügung auch in Form eines Dokuments mit voller Beweiskraft treffen. Dennoch ist es ratsam, auch in diesem Zusammenhang einen Rechtsanwalt in Ungarn zu beauftragen. Die Berücksichtigung weiterer Aspekte, wie beispielsweise Pflichtteilsansprüche, erfordert in der Regel die Hinzuziehung eines Fachanwalts.
• Rechtsanwalt in Ungarn: Vertragsgestaltung
Nicht jede Erklärung bedarf einer formellen Beglaubigung. Dennoch ist es auch in solchen Fällen ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
Haben Sie eine Rechtsangelegenheit in Ungarn? Wir beraten Sie gerne, wenn Sie einen Rechtsanwalt in Ungarn benötigen.

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