E-Justice in Ungarn, bei uns schon heute

Die Nähe des Anwalts zum Mandanten im Inland erleichtert die Verständigung des Mandanten mit dem sachbearbeitenden Anwalt Keine Reibungsverluste an wichtigen Informationen und bei der Verständigung, die bei Hinzuziehung eines örtlichen ausländischen Anwalts, der entfernt im Ausland sitzt, zumeist auftreten Die in Deutschland gewohnten anwaltlichen Kommunikationsstandards bleiben gewährleistet, was im Ausland oftmals nicht gewährleistet ist Die umfassende deutsche anwaltliche Haftungsabsicherung für Berufsversehen ist gewährleistet, dies ist in Ungarn nur bis 15.000,00 € der FallIhre Vorteile bei uns:

• Die enge Nähe des Rechtsanwalts zum Mandanten in Deutschland erleichtert die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem mit der Angelegenheit betrauten Rechtsanwalt.
• Kein Verlust wichtiger Informationen und keine Kommunikationsprobleme, wie sie häufig auftreten, wenn ein ausländischer Anwalt vor Ort hinzugezogen wird, der weit entfernt im Ausland ansässig ist.
• Die Kommunikationsstandards, die Sie von deutschen Rechtsanwälten gewohnt sind, bleiben gewährleistet, was im Ausland oft nicht der Fall ist.
• Es besteht ein umfassender deutscher Berufshaftpflichtversicherungsschutz für anwaltliche Behandlungsfehler; in Ungarn beträgt dieser Versicherungsschutz lediglich bis zu 15.000,00 Euro.

Rechtsanwalt Nagy hält an der Universität Pécs in Ungarn als regelmäßiger Gastdozent Vorlesungen zum UN-Kaufrecht. Ungarn ist ebenfalls Vertragspartei des Übereinkommens, das somit Bestandteil des ungarischen Rechts ist. Er ist zudem Autor des begleitenden Lehrbuchs „Grundlagen des UN-Kaufrechts“, 2013. Rechtsanwalt Sipos ist Mitautor des Standardwerks „Handbuch des internationalen Insolvenzrechts“, C. H. Beck Verlag, 2012.

UNGARN: ABWICKLUNG VON IMMOBILIENTRANSAKTIONEN, ERBSCHAFTEN UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN, AUCH IM RAHMEN DEUTSCHER INSOLVENZVERFAHREN

Von Nürnberg aus übernehmen wir für Sie zudem alle Aspekte von Kauf- und Verkaufstransaktionen im Zusammenhang mit Immobilien in Ungarn. Dabei erstellen wir Immobilienkaufverträge nach ungarischem Recht und sorgen auch für die Eintragung im Grundbuch, d. h. die Eintragung des Verkaufs oder des Erwerbs des Eigentums beim zuständigen ungarischen Grundbuchamt.

Die Abwicklung von Insolvenzverfahren in Ungarn für deutsche Insolvenzverwalter

Gleiches gilt für die Beratung und Abwicklung beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen oder juristischen Personen mit Sitz in Ungarn. Darüber hinaus führen wir im Auftrag deutscher Insolvenzverwaltungen auch die Abwicklung ungarischer Tochtergesellschaften deutscher Insolvenzschuldner durch – in der Vergangenheit beispielsweise für den Insolvenzverwalter Dr. Jaffé, München (KirchMedia, Grundig) – bis hin zur Löschung aus dem Register vor dem örtlich zuständigen Handelsgericht.

Umgang mit Erbschaftsangelegenheiten in Ungarn

Innerhalb der ungarischen Justizverwaltung sind die örtlichen Notare für die Abwicklung von Nachlassverfahren zuständig. Eine Besonderheit des Verfahrens dieser Notare besteht zum einen darin, dass sie häufig Antwortfristen festlegen, ohne Rücksicht auf ausländische Erben oder andere ausländische Verfahrensbeteiligte zu nehmen – oft sehr kurze Fristen von acht Tagen –, sodass die festgelegte Frist oft bereits abgelaufen ist, bevor die Postsendung den deutschen Erben erreicht. Andererseits wird die Einhaltung der Fristen oft noch dadurch erschwert, dass ungarische Notare, insbesondere in ländlichen Gebieten, in ihren ungarischsprachigen Mitteilungen häufig keine Fax- oder E-Mail-Kontaktdaten angeben. Dieser Nachteil führt zumindest in der Anfangsphase des Verfahrens nicht regelmäßig zum Verlust von Rechten, sofern die betroffene Person unverzüglich und in Ungarisch, der Amtssprache, antwortet. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Sind Sie bereit, Ihre Angelegenheit zu besprechen?

Schicken Sie uns eine Nachricht, und wir leiten sie an das zuständige Team weiter.