Ausländische Investoren, die eine Kommanditgesellschaft gründen möchten (Kommanditgesellschaft) in der Türkei (Türkiye) unterliegen im Allgemeinen denselben Gründungsvorschriften wie türkische Investoren. Eine Kommanditgesellschaft (KomanditŞirket)) ist eine Handelsgesellschaft, bei der die Gesellschafter unterschiedlich haftbar sind, wobei mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese Struktur kann in Betracht gezogen werden, wenn Investoren die Managementaufgaben von der Kapitalbeteiligung trennen möchten.
Was ist eine Kommanditgesellschaft (Komandit Şirket) in der Türkei?
Das türkische Handelsgesetzbuch kennt zwei Arten von Kommanditgesellschaften:
- Gewöhnliche Kommanditgesellschaft (Adi Komandit Şirket): Eine Handelsgesellschaft in Form einer Personengesellschaft, die von mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten gegründet wurde.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sermayesi Paylara Bölünmüş Komandit Şirket): Eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt ist und für die gesonderte Bestimmungen hinsichtlich der Gründung und der Unternehmensführung gelten.
Das charakteristische Merkmal einer Kommanditgesellschaft ist die Unterscheidung zwischen zwei Kategorien von Gesellschaftern.
Komplementär (Komandite Ortak): Ein persönlich haftender Gesellschafter haftet unbeschränkt und nachrangig für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Als Komplementäre, die für die Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich sind, können nur natürliche Personen fungieren.
Kommanditist (Komanditer Ortak): Die Haftung eines Kommanditisten ist grundsätzlich auf das in die Personengesellschaft eingebrachte oder zugesagte Kapital beschränkt. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können als Kommanditisten auftreten. Kommanditisten verfügen nicht über die allgemeine Befugnis zur Geschäftsführung der Gesellschaft.
Ausländische Investoren sollten daher die rechtlichen Konsequenzen des Status jedes einzelnen Partners sorgfältig abwägen, bevor sie eine Kommanditgesellschaft in der Türkei gründen.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Kommanditgesellschaft in der Türkei im Jahr 2026?
In der Türkei gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestkapitalanforderung für eine gewöhnliche Kommanditgesellschaft (Adi Komandit Şirket). Die Kapitalzusagen der Gesellschafter sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sermayesi Paylara Bölünmüş Komandit Şirket) unterliegt anderen Kapitalvorschriften, darunter auch den für Aktiengesellschaften (A.Ş.) geltenden Bestimmungen. Außerdem muss sie mindestens fünf Gründer haben, darunter mindestens einen Komplementär.
Für Kommanditisten ist die Höhe des zugesagten Kapitals von besonderer Bedeutung, da sie in der Regel den Umfang ihrer finanziellen Haftung bestimmt.
Bei Sacheinlagen können zusätzliche Bewertungs- und Registrierungsvorschriften gelten.
So registrieren Sie eine Kommanditgesellschaft in der Türkei
Das Verfahren zur Unternehmensregistrierung beginnt über dieZentrales Register- und Erfassungssystem (MERSİS) und wird bei der zuständigen Handelsregisterbehörde abgewickelt.
Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft in der Türkei sind:
- Die Unternehmensstruktur festlegen: Wählen Sie die Gesellschaftsform, den Firmennamen, die Geschäftstätigkeiten und die Anschrift des eingetragenen Firmensitzes aus.
- Legen Sie die Positionen der Partner fest: Ermitteln Sie die Komplementäre und Kommanditisten, ihre Kapitalzusagen sowie die Verteilung der Führungs- und Vertretungsbefugnisse.
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Entwurf der Gründungsunterlagen und Erledigung der entsprechenden Unterzeichnungs- und Beglaubigungsformalitäten.
- Unterlagen für ausländische Investoren vorbereiten: Besorgen Sie die erforderlichen türkischen Steueridentifikationsnummern und Begleitdokumente für ausländische Partner.
- Die Personengesellschaft eintragen: Reichen Sie die Gründungsunterlagen bei der zuständigen Handelsregisterbehörde ein.
Wie lange dauert die Gründung einer Kommanditgesellschaft in der Türkei?
Sofern alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet wurden, kann die Eintragung ins Handelsregister noch am selben Tag abgeschlossen werden.
Für ausländische Investoren kann sich der Gesamtzeitrahmen für die Gründung jedoch verlängern, wenn sie ausländische Unternehmensunterlagen beschaffen, Apostillen oder Beglaubigungen veranlassen, beglaubigte Übersetzungen erstellen lassen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einholen müssen.
Welche Unterlagen sind für die Gründung einer Kommanditgesellschaft in der Türkei erforderlich?
Zu den wichtigsten Gründungsunterlagen einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft gehören in der Regel:
- Partnerschaftsvereinbarung: Eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vereinbarung, die den geltenden Anforderungen hinsichtlich Unterschrift und Beglaubigung entspricht.
- Unterschriftserklärungen: Beglaubigte Unterschriften der Personen, die zur Geschäftsführung und Vertretung der Personengesellschaft befugt sind.
- Unterlagen zu ausländischen Partnern: Entsprechende Identitätsnachweise, Handelsregisterauszüge und Vertretungsvollmachten.
- Vollmacht: Wenn die Gründung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgt.
Wenn ein Kommanditist andere Vermögenswerte als Bargeld einbringt, können zusätzliche Gutachten von Sachverständigen sowie entsprechende Registerunterlagen erforderlich sein.
Je nach Art und Ausstellungsland der ausländischen Dokumente sind unter Umständen eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung sowie beglaubigte türkische Übersetzungen erforderlich.
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Kommanditgesellschaft in der Türkei
Kann ein Ausländer in der Türkei eine Kommanditgesellschaft gründen?
Ja. Ausländische natürliche Personen können grundsätzlich als Komplementäre oder Kommanditisten an einer türkischen Kommanditgesellschaft beteiligt sein. Ausländische juristische Personen können vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Anforderungen als Kommanditisten beteiligt sein.
Kann eine Kommanditgesellschaft von einer einzigen Person gegründet werden?
Nein. Eine gewöhnliche Kommanditgesellschaft erfordert mindestens zwei Gesellschafter: einen Komplementär und einen Kommanditisten.
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt zusätzlichen Gründungsvorschriften, darunter die Vorgabe, dass mindestens fünf Gründer erforderlich sind.
Muss ich meinen Wohnsitz in der Türkei haben, um eine Kommanditgesellschaft zu gründen?
Im Allgemeinen nein. Ausländische Investoren müssen nicht in der Türkei ansässig sein, um eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu halten. Eine aktive Tätigkeit in der Türkei oder die Übernahme von Führungsaufgaben kann jedoch zu gesonderten Anforderungen hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis führen.
Kann ich in der Türkei aus der Ferne eine Kommanditgesellschaft gründen?
Die Verfahren zur Unternehmensgründung können in der Regel durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter abgewickelt werden, ohne dass der ausländische Investor persönlich in die Türkei reisen muss.
Die zu beachtenden Formalitäten hängen von der Rechtsform der Gesellschafter, der Art der Gesellschaft sowie den Anforderungen an die Gründungsurkunden und Vollmachten ab.
Haftet ein Kommanditist für die Schulden der Personengesellschaft?
Die Haftung eines Kommanditisten ist in der Regel auf das in die Personengesellschaft eingebrachte oder zugesagte Kapital beschränkt. Im Gegensatz dazu haftet ein Komplementär unbeschränkt und nachrangig für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Der genaue Umfang der Haftung muss anhand der geltenden Bestimmungen des türkischen Handelsrechts und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beurteilt werden.
Kann ein ausländischer Investor einer bestehenden Kommanditgesellschaft in der Türkei beitreten?
Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich einer bestehenden Kommanditgesellschaft beitreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren beabsichtigten Status als Gesellschafter erfüllt sind.
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters sollte gemäß dem Gesellschaftsvertrag, den geltenden Zustimmungsvorschriften und den gegebenenfalls erforderlichen Verfahren des Handelsregisters geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kommanditgesellschaft und einer „Ltd. Şti.“ in der Türkei?
Der wesentliche Unterschied betrifft die Haftung der Gesellschafter und die Führungsstruktur der Gesellschaft.
In einemBei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket – Ltd. Şti.) haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wobei jedoch bestimmte gesetzliche Ausnahmen, darunter bestimmte öffentliche Verbindlichkeiten, gelten können.
In einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft (Adi Komandit Şirket) haftet mindestens ein Komplementär unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft, während die Kommanditisten in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
Diese Unterschiede sind bei der Bewertung der mit den jeweiligen Unternehmensformen verbundenen rechtlichen und finanziellen Risiken von Bedeutung.
Rechtsberatung bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft in der Türkei
Für ausländische Investoren erfordert die Gründung einer Kommanditgesellschaft in der Türkei eine sorgfältige Abwägung der Haftung der Gesellschafter, die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, die Zuweisung von Führungs- und Vertretungsbefugnissen sowie die Klärung der rechtlichen Stellung ausländischer Gesellschafter.
Die Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten ist besonders wichtig bei der Gestaltung der Investition und der Festlegung der Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien.
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