KERNGEBIETE

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Unser Angebot

NZP NAGY LEGAL bietet breitbandig Lösungen im Bereich des Wirtschaftsrechts.

Prozessführung, bundesweit und im Ausland

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei voneinander verschiedene Dinge. Prozessführung bieten Rechtsanwaltskanzleien häufig als eine selbstverständliche und grundsätzliche Dienstleistung an.
Eine auch erfolgreiche Prozessführung verlangt hingegen sogar ein Dreifaches vom Prozessvertreter:
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Neben umfassender Kenntnis des Verfahrensrechts in der Prozesspraxis muss er auch ein ausgewiesener Kenner derjenigen Rechtsgebiete sein, um die es im Rechtsstreit geht. Denn die streitentscheidende Frage in einem Prozess, welche Partei welche Umstände auch zu beweisen hat, hängt stets von den besonderen Regelungen in denjenigen Rechtsgebieten ab, die vom Rechtsstreit betroffen sind.

Und zum dritten benötigt ein versierter Prozessbevollmächtigter über all dem nötigen fachlichen Wissen auch einen untrüglichen Sinn für Prozesstaktik sowie eine Portion vernünftiges Verhandlungsgespür. Denn ein Rechtsstreit bleibt trotz aller rechtlichen Rahmenbedingungen immer auch ein strategisches Vorhaben.

Bundesweit – und auch im Ausland – führen wir in den Bereichen des Wirtschaftsrechts Prozesse vor staatlichen Zivilgerichten als auch vor Schiedsgerichten. Und das mit besonderem Augenmerk auch auf die Prozesswirtschaftlichkeit.

Auf unser Know-how in diesem Bereich vertraut u.a. auch die Rechtsanwaltskammer München. Dort und bei anderen Einrichtungen bilden wir in Anwaltsseminaren die Fachanwaltskollegen im Bereich Wirtschaftsrecht zum Thema Prozessführung vor der Kammer für Handelssachen fort.

Reden wir darüber!

Laszlo Nagy
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

e-mail: Laszlo.nagy@nzp.de

Schiedsverfahren

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Parteivertretung von Unternehmen in Schiedsverfahren sowie bei der Bildung von Schiedsgerichten auch im Ausland. Zum Beispiel wurden von NZP NAGY LEGAL Großverfahren gegen Bombardier Transportation, gegen SUEZ Environnement S.A.S. vor dem Internationalen Schiedsgericht von Wien geführt.
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Schiedsverfahren – National und International

Rechtsanwalt Nagy, auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist national und international tätiger Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren. Unter anderem ist er beim Internationalen Schiedsgericht der Schweiz (Swiss Chambers Arbitration), Zürich tätig und ständiges, richterliches Mitglied des Kammerschiedsgerichts Ungarns. Er ist daneben auch aktives Mitglied des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (D.I.S.) in Köln.

Unsere Kanzlei verfügt zudem über langjährige Erfahrung in der Parteivertretung von Unternehmen in Schiedsverfahren sowie bei der Bildung von Schiedsgerichten auch im Ausland. Zum Beispiel wurden von NZP NAGY LEGAL Großverfahren gegen Bombardier Transportation, gegen SUEZ Environnement S.A.S. vor dem Internationalen Schiedsgericht von Wien geführt.

Thema Schiedsverfahren

Hinweise zum Schiedsverfahren

Unterschiedliche Schiedsordnungen

Auslegung

„Pathologische“ Schiedsklausel

Bindung des Insolvenzverwalters an Schiedsvereinbarung

Schiedsgerichte nach Ländern

Vertriebsrecht

Vertriebsrecht, sei es national oder länderübergreifend und im Prozess, ist eines unserer zentralen Betätigungsfelder.

NZP-Anwalt Nagy ist im Bereich des Vertriebsrechts Referent von Fortbildungsmaßnahmen für Fachanwälte bei den Rechtsanwaltskammern von Nürnberg sowie von München.

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Das Vertriebsrecht umfasst das spezifische Rechtsverhältnis aller Personen und Unternehmen, die dauerhaft im Absatz von Waren und/oder Dienstleistungen tätig sind, sei es als Handelsvertreter, unechte Handelsvertreter, Kommissionär, als Vertragshändler, als unechter Vertragshändler oder als Franchise-Nehmer.

Mit Ausnahme des Handelsvertreters, u.a. des Abfindungsanspruchs des Handelsvertreters, sind die Rechtsverhältnisse der im Vertrieb tätigen Akteure europaweit mit einigen wenigen Ausnahmen gesetzlich nicht geregelt. Mithin wird das Vertriebsrecht sowohl in Deutschland als auch europaweit weitestgehend durch die jeweilige nationale gerichtliche Rechtsfortbildung sowie durch den EuGH bestimmt. Die Globalisierung und zunehmende Digitalisierung der Märkte stellt sowohl die Akteure als auch ihre Rechtsberater sowie die Justiz im Bereich des Vertriebsrechts vor immer neuere Herausforderungen und Fragestellungen. Daher entwickelt sich das Vertriebsrecht national und zugleich im Sog der EuGH-Rechtsprechung ebenso dynamisch, wie sich die Vertriebsmärkte selbst verändern.

Ein guter Vertriebsrechtler muss daher sowohl ein ausgewiesener Vertragsrechtler mit guter Kenntnis des internationalen Privatrechts, als auch Kenner der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung sein.

Wir führen Vertriebsrechtsprozesse europaweit. Reden wir drüber und fordern Sie unser Booklet Basics grenzüberschreitendes Vertriebsrecht 2017 an.
Ihr Ansprechpartner bei uns:

Rechtsanwalt Nagy,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Gesellschaften und Organhaftung

Unsere Kanzlei setzt die rechtlichen Interessen einzelner Gesellschafter oder der Gesellschaft durch. Dies kann je nach Lage des Interessenkonfliktes außer- oder innerhalb eines Gerichtsprozesses liegen. Gesellschafterstreitigkeiten können die Gesellschafter von Arztpraxen, Kliniken, von gewerblichen, produzierenden und Handelsunternehmen sowie Firmengruppen gleichermaßen betreffen.
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Bei Gesellschafterstreitigkeiten übt die Nürnberger Anwaltskanzlei NZP NAGY LEGAL auch das Amt des Schiedsrichters an in- und ausländischen Schiedsgerichten aus.

Gesellschafterstreitigkeiten können die Gesellschafter von Arztpraxen, Kliniken, von gewerblichen, produzierenden und Handelsunternehmen sowie Firmengruppen gleichermaßen betreffen.

Unsere Kanzlei setzt die rechtlichen Interessen einzelner Gesellschafter oder der Gesellschaft durch. Dies kann je nach Lage des Interessenkonfliktes außer- oder innerhalb eines Gerichtsprozesses liegen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Arten der Rechtsstreitigkeiten, sei es in Verfahren der Beschlussanfechtung, des Gesellschafterausschlusses, der Abfindungsstreitigkeit des Gesellschafters und dergleichen.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten üben wir auch das Amt des Schiedsrichters an in- und ausländischen Schiedsgerichten aus.

Thema Gesellschafterstreitigkeiten

Schlichtungsverfahren bei Gesellschaftsstreitigkeiten

„Russisches Roulette-Klausel“ im Gesellschaftsvertrag zulässig

Verbot von Koppelungsklauseln in GmbH-Geschäftsführerdienstverträgen?

Unternehmensrecht

NZP NAGY LEGAL vertritt Gläubiger- oder Schuldnerinteressen bereits im Vorfeld der Insolvenzantragstellung sowie im eröffneten Unternehmensinolvenzverfahren. Besonders im gerichtlichen Anfechtungsverfahren, das entweder der Insolvenzverwalter oder aber ein Gläubiger des Insolvenzschuldners einleitet ist unsere Kanzlei aktiv.

NZP NAGY LEGAL vertritt Gläubiger- oder Schuldnerinteressen bereits im Vorfeld der Insolvenzantragstellung sowie im eröffneten Unternehmensinolvenzverfahren. Besonders im gerichtlichen Anfechtungsverfahren, das entweder der Insolvenzverwalter oder aber ein Gläubiger des Insolvenzschuldners einleitet ist unsere Kanzlei aktiv. Die Beachtung der besonderen Regeln der Beweislastverteilung bei Anfechtungsverfahren ist oft entscheidend für den Prozessausgang.

Unser Team wickelt für Mandanten, im Auftrag von Insolvenzverwaltern, Unternehmen und Gesellschaften nicht mehr benötigte Tochter- oder Projektgesellschaften in Deutschland und in Ungarn ab. NZP NAGY LEGAL ist auch für deutsche Insolvenzverwalter in Ungarn umfassend tätig, wenn im Rahmen eines in Deutschland laufenden Insolvenzverfahrens in Ungarn belegene Vermögenswerte der Insolvenzschuldnerin liquidiert werden sollen.

Ungarn

Im Rahmen der Liquidation innerhalb von Ungarn sorgt unsere Kanzlei für die formwirksame Einhaltung der jeweils einschlägigen nationalen, gesetzlichen Schritte vom Beschluss der Liquidation bis hin zur Löschung der Gesellschaft im Register mit allen mit der Beendigung der Gesellschaft verbundenen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Insolvenzrecht

Wir vertreten Gläubiger- oder Schuldnerinteressen schon im Vorfeld der Insolvenzantragstellung sowie im eröffneten Unternehmensin olvenzverfahren, hier häufig insbesondere im gerichtlichen Anfechtungsverfahren, das entweder der Insolvenzverwalter oder aber ein Gläubiger des Insolvenzschuldners einleitet. Im Anfechtungsverfahren gelten besondere Regeln der Beweislastverteilung, deren Kenntnis entscheidend für den Prozessausgang ist.
Erfahren Sie mehr zum Thema Unternehmensinsolvenzrecht, Gläubigervertretung, Insolvenzanfechtung

Unser Team wickelt daneben für unsere Mandanten, auch im Auftrag von Insolvenzverwaltern, Unternehmen und Gesellschaften, nicht mehr benötigte Tochter- oder Projektgesellschaften, in Deutschland und in Ungarn ab. Insoweit sind wir auch für deutsche Insolvenzverwalter in Ungarn umfassend tätig, wenn im Rahmen eines in Deutschland laufenden Insolvenzverfahrens in Ungarn belegene Vermögenswerte der Insolvenzschuldnerin liquidiert werden sollen.

Ungarn
Im Rahmen der Liquidation innerhalb von Ungarn sorgen wir für die formwirksame Einhaltung der jeweils einschlägigen nationalen gesetzlichen Schritte vom Beschluss der Liquidation an bis hin zur Löschung der Gesellschaft im Register mit allen mit der Beendigung der Gesellschaft verbundenen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.

IP-Recht

Wettbewerbs- und Urheberrecht unterliegen im europäischen Rechtsrahmen einer besonders umfangreichen richterlichen Rechtsfortbildung. Das macht diese komplexen Rechtsgebiete in der Unternehmenspraxis zunehmend schwierig nachvollziehbar. Die Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei NZP führt in diesen Rechtsbereichen Wettbewerbs- bzw. Urheberrechtsklagen im In- und Ausland, etwa zur Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

NZP NAGY LEGAL bietet Entscheidungshilfen beim richtigen Schutz des geistigen Eigentums und bei der Vertragsgestaltung. Wir schützen urheberrechtlich relevante Rechtspositionen auch im Ausland. Wettbewerbs- und Urheberrecht unterliegen im europäischen Rechtsrahmen einer besonders umfangreichen richterlichen Rechtsfortbildung. Das macht diese komplexen Rechtsgebiete in der Unternehmenspraxis zunehmend schwierig nachvollziehbar. NZP führt in diesen Rechtsbereichen Wettbewerbs- bzw. Urheberrechtsklagen im In- und Ausland, etwa zur Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen.

  • Marken­ und Designrecht
  • Patentrecht
  • Produktpiraterie
  • Wettbewerbs­ und Werberecht
  • Medien­ und Urheberrecht
  • Telekommunikation.
  • IT­Recht und
  • Outsourcing
  • Datenschutz
  • Glücksspielrecht
  • Pharma/Health Care

Thema Intellectual Property – IP-Recht

Das neue deutsche Kartellrecht

Die „Preisbindung der zweiten Hand“ in China bei der Vertragsgestaltung

Das „neue“ deutsche Designgesetz

Schadensersatz

Die erfolgreiche Führung von Schadensersatzprozessen verlangt vom Rechtsanwalt gleich in zweifacher Hinsicht besondere Qualitäten:
Einerseits ist eine Vielzahl bereits der Anspruchsgrundlagen und deren Anspruchsvoraussetzungen sowohl im inländischen als auch im ausländischen Recht häufig schon nicht gesetzlich kodifiziert, sondern lediglich richterrechtlich durch Rechtsfortbildung entwickelt (z.B. die Haftung des faktischen Geschäftsführers, die Haftung des Gesellschafters einer GmbH für existenzvernichtenden Eingriff usw.).
Erfahren Sie mehr zum Thema Schadensersatzansprüche und Forderungen

Andererseits sind im Schadensersatzprozess zudem die schadensausfüllenden Umstände mit größtmöglicher Sorgfalt darzulegen und die häufig besonderen Beweislastregelungen zu erkennen und zu beachten. Besonders der letztgenannte Umstand führt dazu, dass die sachgerechte Führung von Schadensersatzprozessen, sei es der anspruchstellenden Seite, sei es auf der Gegenseite, meistens mit einem verhältnismäßig ungleich höheren Aufwand verbunden ist.

Dies gilt gleichermaßen für inländische Schadensersatzprozesse als auch für solche im Ausland. Und ganz besonders gilt es für Schiedsverfahren, denn in Schiedsverfahren hat man zudem nur eine einzige Instanz.

Ihr Ansprechpartner bei uns bei Schadensersatzklagen, auch im Ausland und in Schiedsverfahren:

Rechtsanwalt Nagy,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Thema Forderungen:

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

Ab 2015 einfachere Vollstreckung innerhalb Europas

Ungarn - Unsere Budapester Niederlassung

Wir sind Ihre deutschsprachige Wirtschaftskanzlei für Ungarn.

Wir regeln Ihre gerichtlichen oder außergerichtlichen ungarischen Angelegenheiten für Sie sowohl von unserem Standort in Nürnberg, als auch von unserer Budapester Niederlassung mit hoher Kompetenz, ungarischer Rechtsanwaltszulassung und muttersprachlich. Vor allen ungarischen Gerichten und in allen Instanzen.

Erfahren Sie mehr zum Thema Rechtsvertretung in Ungarn

deutsche Standards auch in Ungarn bei Prozessführung, Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftssachen, Erbschaft und Zwangsvollstreckung

Wir sind vor Ort. Im Zentrum von Budapest.

Wir führen nach deutschen Standards Ihren Prozess vor ungarischen Zivilgerichten aller Instanzen sowie vor allen ungarischen Schiedsgerichten und wirken im Auftrag der Gesellschafter bzw. des Insolvenzverwalters der deutschen Muttergesellschaft an der Abwicklung ungarischer Tochtergesellschaften sowie an der Veräußerung von Grundstücksobjekten sowie an der Zwangsvollstreckung in Ungarn mit.

Bei uns: Duale Praxis der ungarischen Kollegen

Die ungarischen Anwaltskollegen unserer Budapester Niederlassung weisen neben der juristischen Ausbildung und ständiger Prozesspraxis in Ungarn ebenso eine Ausbildung und die ständige duale Tätigkeit auch in unserem Nürnberger Büro auf.

Ihre Vorteile:

  • effiziente Kommunikation mit Ihnen, wie Sie es innerhalb von Deutschland gewohnt sind
  • Ansprechpartner, die genauso über das notwendige wirtschaftliche Verständnis für Ihre Interessen als deutscher Unternehmer bzw. Insolvenzverwalter verfügen, wie Sie es von einem guten Wirtschaftsjuristen in Deutschland erwarten
  • Ansprechpartner, die in ihrer täglichen bilateralen Praxis bestens auch mit den Besonderheiten des Deutschlandbezuges mit den Rechtsgebieten des deutschen Zivilrechts, des Insolvenzrechts, des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des CISG sowie anderer Abkommen, mit dem europäischen IPR Rom-I-Verordnung, sowie dem IVR EuGVVO vertraut sind

Und weil wir lieben, was wir tun, bringen wir uns und unser Know-how auf den Gebieten des internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts auch im ungarischen Universitätsbetrieb ein: Durch regelmäßigen fachlichen Austausch sowie Gastdozententätigkeit an den Universitäten von Pécs sowie Szeged und durch Teilnahme am Europäischen Erasmus-Projekt zur praxisnahen Ausbildung von Studenten.

Ungarische Beurkundungsgeschäfte in Nürnberg

Durch die ständige Tätigkeit unserer ungarischen Kollegen auch in unserem Nürnberger Büro – und mit Doppelzulassung – sind wir zudem in der Lage, Ihr ungarisches Beurkundungsgeschäft, dessen Rechtswirksamkeit die Gegenzeichnung eines ungarischen Rechtsanwalts erfordert (sog. ügyvédi ellenjegyzés), für Sie auch in Nürnberg vorzunehmen. Dies gilt gleichermaßen für grundstücks- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, wie Firmengründungen, Erwerb oder Veräußerung von ungarischen Gesellschaftsanteilen, für ungarische Grundstückskaufverträge, Testamente sowie sämtliche anderen Rechtsgeschäfte nach ungarischem Recht.

Seit 20 Jahren gestalten die deutsch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen aktiv mit

1999-2019: Seit 20 Jahren setzen wir uns für die rechtlichen Interessen sowie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Akteure der deutsch-ungarischen Außenwirtschaft auf beiden Seiten ein. Wir sind der Initiator von jährlich stattfindenden Wirtschaftsforen in Budapest und in Zusammenarbeit mit der Ungarischen Industrie- und Handelskammer sowie der Metropolregion Nürnberg. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Wirtschaftsverwaltungen und den Unternehmern auf beiden Seiten bringen wir die beiden Wirtschaftsräume einander ein Stück näher. Erfahren Sie hierzu mehr unter https://www.nzp.de/events-2/

A, UK, USA, VAE, Iran

Wir führen in Österreich, in England, in den USA, in den Arabischen Emiraten sowie im Iran in den Bereichen des Zivilrechts Klageverfahren vor staatlichen Gerichten sowie vor Schiedsgerichten selbst und in Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien vor Ort. Sie haben hierbei stets Ihren anwaltlichen und im jeweiligen Landesrecht qualifizierten Ansprechpartner hier bei uns in Nürnberg. Ihr Ansprechpartner bei uns spricht auch die jeweilige Landessprache.

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Ihre Vorteile:

  • Die Nähe Ihres anwaltlichen Ansprechpartners im Inland erleichtert die rechtssichere Prozessführung;
  • Keine Reibungsverluste an wichtigen Detailinformationen und bei der Verständigung, die bei Hinzuziehung eines örtlichen ausländischen Anwalts, der entfernt im Ausland sitzt, regelmäßig auftreten;
  • Die in Deutschland gewohnten anwaltlichen Kommunikationsstandards bleiben gewährleistet, was im Ausland regelmäßig nicht gewährleistet ist;
  • Diskrepanzen interkultureller Art sowie wegen Zeitverschiebung bleiben zwischen Mandant und Anwalt im Ausland so von vornherein ausgeschlossen;
  • Die umfassende deutsche anwaltliche Haftungsabsicherung für Berufsversehen bleibt somit auch im ausländischen Prozess für die Mandantensicherheit gewährleistet, was im Ausland häufig nicht gewährleistet ist;

Ihr Ansprechpartner bei uns:
Rechtsanwalt Nagy,
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

E-Mail: laszlo.nagy@nzp.de

Sonderprojekte

Als unternehmerisch denkender Partner der Wirtschaft stehen wir auch dann zur Seite, wenn ein Projekt in besonderer Weise Vertrauenswürdigkeit und/oder besondere Verhandlungsfähigkeit erfordert.

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Wir haben eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Treuhandverwaltung auch mit Auslandsbezug, wenn es um das legitime Interesse unserer Mandanten geht, in bestimmten geschäftlichen Vorgängen entweder die gewünschte Anonymität zu gewährleisten oder aber durch die Treuhandverwaltung lediglich den Geldfluß oder die Administration z.B. einer vermögensverwaltenden Gesellschaft im In- oder im Ausland dauerhaft sicherzustellen.

Ihr Ansprechpartner bei uns:
Rechtsanwalt Nagy,
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

E-Mail: laszlo.nagy@nzp.de