Wir bieten verlässliche Rechtssicherheit, sei es in einem Rechtsstreit oder bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen.



„Wir stehen für Kompetenz im Wirtschaftsrecht für Ihr Unternehmen, sowohl im Deutschen als auch im Internationalen Wirtschaftsrecht.“



In Nürnberg hat das Handelsrecht Tradition. Sowohl das heute geltende Handelsgesetzbuch HGB als auch die Selbstverwaltung der Kaufleute haben ihren Ursprung in Nürnberg.



„Donner ist gut und eindrucksvoll, aber die Arbeit leistet der Blitz.“

Mark Twain


NZP Nagy Legal: Kompetenter Partner bei Schiedsverfahren

In allen Fragen, in denen es um die rechtliche Bewertung von Wirtschaftsrechtsfragen mit dem Ausland Ungarn geht, sind wir von der Kanzlei NZP Nagy Legal mit Sitz in Nürnberg der richtige Ansprechpartner. Wir kennen uns umfassend im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht aus. Darüber hinaus zeichnen wir uns durch unsere langjährige Erfahrung in allen rechtlichen Fragen rund um das Schiedsverfahren aus. Wir haben beteiligte Parteien vertreten als auch bei der Bildung von Schiedsgerichten beigetragen. Diese Erfahrung ist ein Vorteil gegenüber anderen Kanzleien. Rechtsanwalt Nagy spricht ungarisch, ist Vorsitzender des Schiedsgerichts der Deutschen Gesellschaft für Projektforschung, Berlin, und kommentiert in der Wirtschaftspresse die Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit der Auslandsgeschäfte deutscher Unternehmen mit der Volksrepublik China.

Der Gründungspartner der Kanzlei, Laszlo Nagy, hat eine hohe Fachexpertise auf dem Gebiet des UN-Kaufrechts CISG. Er unterrichtet internationales Gesellschaftsrecht und UN-Kaufrecht CISG an der Universität Pécs in Ungarn und ist Verfasser des Lehrbuchs über die Grundzüge des UN-Kaufrechts. Er kennt die Rechtsfragen, die das UN-Kaufrecht im Auslandsgeschäft ausmachen, gleich, ob mit

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Ausgewählte Kanzlei in Deutschland 2013/2014 Kategorie internationale Schiedsverfahren

Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Deutsche Boutique-Kanzlei des Jahres 2013 im Bereich internationales Recht

Wir als Kanzlei sind auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Das umfasst neben dem Schiedsverfahren auch noch:

Unsere Wirtschaftskanzlei deckt daher den Bereich des Wirtschaftsrechts umfassend ab. Daher können wir Sie umfassend beraten und auf Wunsch auch gerne Ihre Rechte außergerichtlich und vor Gericht wahrnehmen. Unser besonderer Service: Diese Leistungen bieten wir in Deutschland wie auch in Ungarn an, wo wir eine Niederlassung mit in Ungarn zugelassenen Anwälten betreiben.

Auswahl der Schiedsrichter beim Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren weist erhebliche Unterschiede zu ordentlichen Gerichtsverfahren auf, deren Kenntnis für den Ausgang der Verhandlung von entscheidender Bedeutung ist. Das fängt schon mit der Auswahl der Schiedsrichter an.

Beim solch einem Verfahren bestimmen die beteiligten Parteien meist drei Schiedsrichter selbst. Dies ist eine wichtige Entscheidung, denn die Schiedsrichter müssen eine hinreichende Gewähr dafür bieten, die Besonderheiten der zur verhandelnden Sache sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht in angemessener Weise bewerten zu können.

Wir haben ein Netz an sachkundigen Experten für nationale und internationale (etwa ungarische) Schiedsverfahren aufgebaut, welche sowohl die rechtlichen Fragen als auch die tatsächlichen Fragen adäquat bewerten können.

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Langjährige Erfahrung bei Schiedsverfahren

Dank unserer Erfahrung kennen wir die rechtlichen Spielräume von Schiedsverfahren, die in Europa am geläufigsten sind. Auch bei internationalen Verfahren können wir bei der Auswahl der Schiedsrichter mitwirken und somit dafür Sorge tragen, dass das Schiedsverfahren sowohl in Hinsicht den rechtlichen wie auch den tatsächlichen bewertet wird.

Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung, sowohl in der Parteivertretung von Unternehmen als auch bei der Auswahl der Schiedsrichter in nationalen wie auch in internationalen Schiedsverfahren. So waren wir von der Kanzlei NZP Nagy Legal unter anderem bei der Auswahl der Schiedsrichter im Großverfahren gegen Bombardier Transportation und im Verfahren gegen SUEZ Environnement S.A.S. vor dem Internationalen Schiedsgericht von Wien federführend zuständig.

NZP Nagy Legal: Die Kanzlei für das Schiedsverfahren

Bei Schiedsverfahren ist es wichtig, die jeweilige auch ungarische Schiedsordnung zu kennen und zu beherrschen. Denn ihr kommt eine wichtige Rolle zu bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Sie können sich gerne von unserer Expertise überzeugen. Schauen Sie sich auf unserer Seite um und lesen Sie die anderen Artikel auf unserem Blog. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, eine Kanzlei für eine Interessensvertretung oder einen Schiedsrichter für ein Verfahren suchen, der sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Fragen rund um die zu behandelnde Materie versteht, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Nagy.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert ein Schiedsverfahren?

Die an einem Vertrag beteiligten Parteien können im In- und Ausland individuell vereinbaren, dass bei Streitigkeiten bei der Auslegung kein staatliches Gericht entscheidet, sondern ein Schiedsgericht, dessen Schiedsspruch für die Parteien genauso bindend und vollstreckbar ist. Vor diesem Schiedsgericht werden sie ebenfalls von einem Anwalt vertreten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gerichts- und einem Schiedsverfahren?
Bei einem Schiedsverfahren gibt es in der Regel nur eine Instanz und die Öffentlichkeit ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, nicht zugelassen. Der Vorteil für die beteiligten Parteien liegt darin, dass es in der Regel zu einem zügigen Urteil kommt.
Kann man gegen das Urteil eines Schiedsverfahrens Einspruch einlegen?
Grundsätzlich kann man gegen das Urteil eines Schiedsverfahrens keinen Einspruch einlegen. Sollte es jedoch zu groben Verfahrensverstößen gekommen sein, hat die benachteiligte Partei das Recht, das Oberlandesgericht anzurufen. Dieses ordentliche Gericht prüft nur, ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden, nicht jedoch den Inhalt des Urteils, außer es liegen Verstöße gegen die ordre public vor.