Wir haben ein europäisches Unternehmen mit sudanesischem Hintergrund in einem Schiedsverfahren gegen ein deutsches Unternehmen vertreten, bei dem es um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Bauarbeiten ging.
Obwohl Englisch ursprünglich die Sprache des Schiedsverfahrens war, einigten sich die Parteien im Laufe des Verfahrens darauf, Deutsch zu verwenden, da alle Beteiligten deutschsprachig waren. Das Verfahren wurde von einem Einzelschiedsrichter geleitet, der zuvor als Richter am Oberlandesgericht tätig gewesen war.
Dank der aktiven Förderung von Vergleichsgesprächen durch den Schiedsrichter gelangten die Parteien zu einer wirtschaftlich angemessenen Einigung, ohne dass eine Beweisaufnahme erforderlich war. Der Fall verdeutlicht, wie verfahrensrechtliche Flexibilität und ein zielgerichtetes Fallmanagement dazu beitragen können, einen grenzüberschreitenden Baurechtsstreit effizient beizulegen.