Die Beglaubigung durch einen Rechtsanwalt ist auch im Ausland möglich

Unsere Kanzlei kann in Deutschland die anwaltliche Beglaubigung (Gegenzeichnung) von Dokumenten vornehmen, die in Ungarn verwendet werden sollen. Dies ist insbesondere für ungarische Staatsangehörige von Bedeutung, die im Ausland leben oder arbeiten und für Verwaltungsverfahren in Ungarn entweder ein anwaltlich beglaubigtes Dokument oder eine notarielle Urkunde benötigen.

Diese Situation tritt typischerweise beispielsweise dann ein, wenn Sie in Ungarn eine Immobilie erben oder dort eine immobilienrechtliche Angelegenheit regeln möchten.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

I. Wann ist eine notarielle Beurkundung oder eine Bescheinigung durch einen Rechtsanwalt erforderlich?

In manchen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form vor, während es in anderen Fällen lediglich ratsam oder vorteilhafter sein kann, ein Dokument von einem Rechtsanwalt beglaubigen zu lassen.

Das ungarische Recht schreibt unter anderem in folgenden Fällen die Hinzuziehung eines Notars oder Rechtsanwalts vor:

  • Verfahren zur Eintragung von Unternehmen;
  • Verfahren zur Eintragung von Immobilien.

Zu den typischen Fällen, in denen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars unvermeidbar ist, gehören:

  • Satzung der Gesellschaft;
  • Änderungen der Gesellschaftsunterlagen;
  • Charakteristische Exemplare;
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht;
  • Kauf- und Verkaufsverträge für Immobilien;
  • Vertretung vor dem Grundbuchamt.

Auch in vielen anderen Fällen ist eine Beglaubigung durch einen Rechtsanwalt ratsam, insbesondere wenn das ungarische Recht ein Dokument mit voller Beweiskraft als privatschriftliche Urkunde vorschreibt.

Die häufigsten Beispiele sind:

  • Vollmachten für Gerichtsverfahren;
  • Vollmachten, die Angehörigen das Recht einräumen, im eigenen Namen zu handeln;
  • Vollmachten in Erbschaftsangelegenheiten zur Durchführung von Nachlassverfahren.

II. Was können Sie als im Ausland lebender Ungar tun, wenn eine Anwaltszulassung erforderlich ist?

Traditionell gibt es zwei Möglichkeiten:

  • einen ausländischen Notar (z. B. einen deutschen Notar) in Anspruch genommen; oder
  • Ich bin nach Ungarn gereist, um einen ungarischen Anwalt zu besuchen.

Im Vergleich zu diesen Optionen bietet unser Unternehmen eine schnellere und kostengünstigere Lösung.

1. Die Beauftragung eines ausländischen Notars und die damit verbundenen Nachteile

Die Inanspruchnahme eines ausländischen Notars ist oft mit mehreren unnötigen Kosten verbunden.

Ausländische Notare beglaubigen Dokumente in der Regel nur in Sprachen, die sie verstehen. Da Ungarisch meist nicht zu diesen Sprachen gehört, wird das Dokument in der Regel in einer Fremdsprache verfasst.

Damit ein solches Dokument in Ungarn als öffentliche Urkunde anerkannt wird, muss es in der Regel mit einer Apostille versehen sein.

Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die von einer dafür zuständigen Behörde in Ländern ausgestellt wird, die Vertragsparteien des Apostille-Übereinkommens sind. Dazu gehören die meisten europäischen Länder, die meisten ehemaligen Sowjetstaaten, Indien, Australien und fast alle Länder Amerikas. In Deutschland wird die Apostille in der Regel vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts ausgestellt (Landgericht). Damit soll bestätigt werden, dass die ausstellende Behörde, beispielsweise ein deutscher Notar, ordnungsgemäß befugt war, die öffentliche Urkunde zu erstellen.

Da viele ungarische Behörden Dokumente in einer Fremdsprache nach wie vor nicht akzeptieren, ist zudem eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. In Ungarn werden beglaubigte Übersetzungen traditionell von der OFFI (Ungarisches Amt für Übersetzung und Beglaubigung GmbH) angefertigt, deren Preise oft recht hoch sind.

Infolgedessen könnten Sie am Ende folgende Kosten zu tragen haben:

  • Höhere notarielle Gebühren im Ausland;
  • Gerichts- oder Verwaltungsgebühren für die Apostille;
  • Erhebliche Übersetzungskosten.

2. Beauftragung eines ungarischen Rechtsanwalts in Ungarn

Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie natürlich direkt einen ungarischen Rechtsanwalt beauftragen.

Dies erfordert jedoch oft eine Reise von mehreren tausend Kilometern und den Verzicht auf mindestens einen, häufig sogar zwei oder drei Arbeitstage.

Berücksichtigt man alle Kosten und den Zeitaufwand, ist diese Lösung auch nicht unbedingt wirtschaftlicher.

3. Die Inanspruchnahme unserer Kanzlei und die damit verbundenen Vorteile

Dank unserer ungarischen Anwaltszulassung können wir in Deutschland jedes Dokument erstellen, das in Ungarn verwendet werden soll und einer anwaltlichen Beglaubigung bedarf. Wir können das Dokument direkt auf Ungarisch verfassen und die erforderliche Beglaubigung in Deutschland vornehmen.

Das ausgefüllte Dokument wird von allen ungarischen Gerichten und Behörden anerkannt. Je nach Wunsch haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Nutzen Sie das Dokument selbst; oder
  • Beauftragen Sie uns, Sie vor Gerichten, Notaren, Grundbuchämtern oder anderen Behörden zu vertreten.

In den allermeisten Fällen arbeiten wir vollständig elektronisch. Dadurch gelangen Dokumente und Informationen innerhalb von Sekunden zum vorgesehenen Empfänger in Ungarn.

Wenn Sie in Ungarn ein fremdsprachiges Dokument verwenden müssen, zum Beispiel:

  • Eine deutsche Geburtsurkunde;
  • Heiratsurkunde; oder
  • Sterbeurkunde,

Sie können sich auch gerne an uns wenden.

Durch die Nutzung internationaler Übereinkommen zur Anerkennung öffentlicher Urkunden und unseres Partnernetzwerks können wir beglaubigte Übersetzungen oft zu einem Bruchteil der von OFFI berechneten Kosten und mit deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten bereitstellen, wobei wir dennoch die Anerkennung durch alle ungarischen Gerichte und Behörden gewährleisten.

Auf Wunsch können wir auch elektronisch beglaubigte Übersetzungen beschaffen. In bestimmten Fällen kann dadurch die Notwendigkeit entfallen, Originaldokumente in Papierform bei den ungarischen Behörden einzureichen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Bürositzung

Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Sind Sie bereit, Ihre Angelegenheit zu besprechen?

Schicken Sie uns eine Nachricht, und wir leiten sie an das zuständige Team weiter.