Die Durchsetzung von Rechten vor einem ausländischen Gericht, gleich ob als Kläger oder als Beklagter, stellt immer zunächst vor die Hürde, den richtigen Anwalt vor Ort für die Prozessvertretung zu finden. Diese Hürde ist nicht zu unterschätzen. Denn die erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Rechten erfordert einerseits einen Prozessvertreter, der sich auf den fallrelevanten Rechtsgebieten wirklich gut auskennt und andererseits während des gesamten Verfahrens die Kommunikation mit dem Mandanten in der vom Mandanten erwarteten und benötigten Art und Weise betreibt.

Bei einem ausländischen Prozess betritt man zudem ein Feld, auf dem man weder mit der dortigen Rechts- und Verfahrensordnung noch mit den dortigen anwaltlichen Honorargrundsätzen noch mit der örtlichen Mentalität und Sprache vertraut ist, sodass die Verständigung nochmal erschwert ist, die aber für die richtige Erfassung der wichtigen Details des Sachverhaltes für die erfolgreiche Prozessführung enorm wichtig ist.

Kurz um, Sie brauchen im Ausland einen Anwalt, der sowohl fachlich für Ihren Fall als auch persönlich für Sie „der richtige“ ist – und Sie haben nur einen Schuss.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Anwalts im Ausland und unterstützen Sie bei Bedarf auch fachlich während der Durchführung des Verfahrens.

Durch unseren täglichen Umgang mit ausländischen Anwälten weltweit in ausländischen Angelegenheiten unserer Mandanten aus den unterschiedlichsten Mandantenstrukturen, sei es Einzelpersonen, kleine, mittlere oder Großunternehmen, haben wir ein geschultes Auge dafür, welcher mögliche Kollege vor Ort im jeweiligen Ausland, gleich ob innerhalb oder außerhalb von Europa, fachlich wirklich geeignet ist – und auch, welcher Anwalt zum Mandanten passt.

Wir treffen für Sie eine Vorauswahl fachlich und kommunikativ je nach den relevanten Rechtsgebieten Ihres Falles geeigneter Anwälte und unterstützen Sie auch bei der Honorarverhandlung mit dem Anwalt Ihrer Wahl vor Ort.

Bei Bedarf begleiten wir Sie fachlich auch während der Durchführung des Verfahrens, insbesondere bei komplexen Sach- und Rechtslagen, um zu gewährleisten, dass wichtige Details des Sachverhaltes hinreichend in das Verfahren eingeführt werden und/oder um sicherzustellen, dass relevante Vorschriften aus internationalen Abkommen, wie beispielsweise das UN-kaufrechtsabkommen (CISG), zum Vorteil des Mandanten richtig einbezogen und angewandt werden.

Ihr Ansprechpartner bei uns:

Laszlo Nagy

Rechtsanwalt

Entdecke mehr von NZP NAGY LEGAL

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen