Es tut sich was im Gesellschaftsrecht in Österreich!
Vor kurzem wurde das Startup-Paket zur Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft #FlexKapG als neue Kapitalgesellschaftsform in Österreich vorgestellt, um Österreich als Standort für Gründer:innen attraktiver zu machen.
Der Entwurf wurde am 30.5 2023 veröffentlicht und soll am 01.11.2023 in Kraft treten.
Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie:
- Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH von 35.000 € auf 10.000€, davon sind bei der Gründung mindestens 5.000 € Bar einzuzahlen.
- Gesellschaftsrechtliche Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Anteilsklasse. Es wird die Tür zur Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen im Ausmaß von bis zu 25% des Stammkapitals geöffnet, die zwar ein Teilnahme-, aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung begründen. Eckpunkte der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind ein pauschaler Steuersatz einerseits sowie Begünstigungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten. Eine „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“ setzt u.a. voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt:
- nicht mehr als 100 Arbeitnehmer.
- Umsatz von nicht mehr als 40Mio €
- unter 10 Jahre alt.
- Erleichterung bei Umlaufbeschlüssen: der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass für eine schriftliche Abstimmung das Einverständnis aller Gesellschafter nicht notwendig ist und die Einhaltung der Textform ausreicht
- Kapitalmaßnahmen wie bei der AG: bedingte Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital
- Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen auch durch anwaltliche Urkunde möglich
- Nun wird der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft bis zu einem Drittel des Stammkapitals zulässig.
- Einfachere Umwandlungsmöglichkeit in eine AG oder GmbH
Bei Fragen steht Ihnen Mag. Mate Ruzicska LL.M. (mate.ruzicska@nzp.de) gerne zur Verfügung!