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Bindung des Insolvenzverwalters an Schiedsvereinbarung

3. Jan 2015 Wirtschaftsrecht

Schiedsvereinbarungen erfreuen sich im Wirtschaftsrecht seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Zwingende Folge hieraus ist, dass auch Insolvenzverwalter vermehrt mit vom Schuldner vor Insolvenz vereinbarten Schiedsvereinbarungen konfrontiert werden. Dass der Insolvenzverwalter hierbei grundsätzlich an eine vom Schuldner geschlossene Schiedsabrede gebunden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH.
Für den Fall der Einziehung sicherungsabgetretener Forderungen hat der Senat des BGH dies ausdrücklich klargestellt. Der Senat weist aber auch darauf hin, dass etwa anderes gilt, wenn ein der Dispositionsbefugnis des Schuldners entzogenes Recht des Insolvenzverwalters betroffen ist. Handelt es sich daher um einen Fall der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) oder ist das Wahlrecht des Verwalters aus § 103 InsO betroffen, entfällt die Bindungswirkung. (BGH, Urteil vom. 25.4.2013 – IX ZR 49/12 = BeckRS 2013, 12813, aus NJW Spezial, 19/2013)

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