Wir bieten verlässliche Rechtssicherheit, sei es in einem Rechtsstreit oder bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen.



„Wir stehen für Kompetenz im Wirtschaftsrecht für Ihr Unternehmen, sowohl im Deutschen als auch im Internationalen Wirtschaftsrecht.“



In Nürnberg hat das Handelsrecht Tradition. Sowohl das heute geltende Handelsgesetzbuch HGB als auch die Selbstverwaltung der Kaufleute haben ihren Ursprung in Nürnberg.



„Donner ist gut und eindrucksvoll, aber die Arbeit leistet der Blitz.“

Mark Twain


Es gibt viele Gründe, eine Firma in Ungarn zu gründen

Ungarn ist für viele deutsche Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Der Außenhandel zwischen Deutschland und Ungarn wächst jedes Jahr kontinuierlich an. Gleichzeitig lohnt es sich unter gewissen Umständen, als Deutscher eine Firma in Ungarn zu gründen, da die Lohn- und Nebenkosten in diesem Land niedriger liegen als in Deutschland.

Dennoch muss man als Ausländer auf einige Fallstricke achten. So herrscht in Ungarn, ähnlich wie in Deutschland, ein Formzwang. Firmengründer müssen etwa ihre Firma in das Handelsregister des für sie zuständigen Amtsgerichts eintragen lassen. Das ist eine notwendige Voraussetzung. Da ist es immer einfacher, wenn ein in Ungarn zugelassener Anwalt diese Aufgabe übernimmt, der die Sprache beherrscht und im ungarischen Recht bewandert ist. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.

Ausgewählte Kanzlei in Deutschland 2013/2014 Kategorie internationale Schiedsverfahren

Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Deutsche Boutique-Kanzlei des Jahres 2013 im Bereich internationales Recht

Als Deutscher eine Firma in Ungarn gründen

Da Ungarn Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, ist es grundsätzlich möglich, als Deutscher eine Firma in Ungarn zu gründen. Dennoch müssen Sie gewisse Feinheiten beachten, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Hier auf dieser Seite finden Sie wertvolle Tipps und Ratschläge, worauf es zu achten gilt.

Grundsätzlich gilt, dass Deutsche als EU-Bürger gegenüber ungarischen Staatsangehörigen nicht benachteiligt werden dürfen, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen wollen. Dennoch gibt es rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

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Firma in Ungarn gründen: Nur mit Formzwang möglich

In Ungarn gilt ein Formzwang. Das bedeutet: Die Gesellschaften können nur in der vorgegebenen Form gegründet werden. Daher ist es wichtig, wenn Sie als Deutscher eine Firma in Ungarn gründen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Form dringend einhalten. Da ist es hilfreich, wenn Sie einen erfahrenen Anwalt zur Seite haben, der sich im ungarischen Recht auskennt und Ihre Rechte auch vor ungarischen Gerichten vertritt.

Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU können Sie jedoch auch mit einer in Deutschland gegründeten Firma in Ungarn operieren. Auch könnte Ihre in Deutschland gegründete Firma sogar Ihren Sitz komplett nach Ungarn verlegen, so dass diese grundsätzlich ungarischem Recht unterliegt. Dies könnte für Sie erhebliche steuerliche und haftungstechnische Vorteile mit sich bringen. Denn in Ungarn beträgt etwa die Körperschaftssteuer lediglich 9 % Prozent.

Wir von der Kanzlei NZP Nagy Legal sind Ihre deutschsprachige Wirtschaftskanzlei in Ungarn. Unsere Niederlassung sitzt in der Hauptstadt Budapest. Für unsere deutschen Mandanten übernehmen wir alle möglichen Schritte, die Sie brauchen, um als Deutscher eine Firma in Ungarn zu gründen.

NZP Nagy Legal hilft, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen

Wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen wollen, ist es ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen, der in Ungarn zugelassen ist, da bei der Gründung einer Firma Anwaltszwang herrscht. Wir von der Wirtschaftskanzlei NZP Nagy Legal sind in Ungarn zugelassene Anwälte. Wir sprechen und verstehen Ungarisch und kennen die Feinheiten des ungarischen Rechts, wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen wollen. Wir empfehlen auch, dort einen ungarischen Anwalt zu beauftragen, wo er vom Gesetz nicht vorgeschrieben ist, denn Fehler können teuer werden.

Da wir von der Kanzlei Nagy Legal auch eine Niederlassung in der ungarischen Hauptstadt Budapest haben, können und dürfen wir für unsere deutschen Mandanten, die eine Firma in Ungarn gründen, alle rechtlichen Schritte durchführen. Wir sorgen dafür, dass das Unternehmen in das ungarische Register eingetragen wird. Weiterhin vertreten wir Ihre Firma in allen rechtlichen Belangen, wie zum Beispiel:

  • Prozessführung
  • Kaufverträge bei Grundstücken
  • Erbschaft
  • Zwangsvollstreckung
  • Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten

Kurzum: Wir vertreten Sie vollumfassend vor ungarischen Gerichten und nehmen so Ihre Rechte wahr. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie weiterhin mit uns auf Deutsch kommunizieren und unseren Service wie gewohnt weiter in Anspruch nehmen können.

Häufig gestellte Fragen

Was muss man beachten, wenn man eine Firma in Ungarn gründen will?

Wenn Sie als Deutscher eine Firma in Ungarn gründen wollen, dann bedenken Sie bitte, dass in Ungarn bei der Gründung eines Unternehmens Formzwang herrscht und gewisse rechtliche Regeln zwingend eingehalten werden müssen. Wir als Anwalt stehen Ihnen zur Seite und achten darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

Welche deutschsprachige Kanzlei vertritt meine Interessen in Ungarn?

Wir von der Wirtschaftskanzlei NZP NAGY LEGAL sind auch in Ungarn als Rechtsanwälte zugelassen. Daher werden wir sehr gerne auch vor ungarischen Gerichten Ihre Interessen vertreten. Ihr Vorteil: Die gesamte Kommunikation mit Ihnen erfolgt weiterhin auf Deutsch.