Was ist in Ungarn eine KFT?
Eine ungarische KFT ist vergleichbar mit der deutschen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH). Die Regeln sind ähnlich wie denen, die man aus dem deutschen Gesellschaftsrecht kennt.
Wer in Ungarn eine KFT gründen will, braucht ein Mindestkapital von 3.000.000 Forint, das entspricht etwa 10.000 Euro. Diese Summe müssen die Unternehmensgründer nicht auf einem Bankkonto hinterlegen; sie können es auch in bar in die Handkasse einzahlen. Sobald das Sie in Ungarn das KFT in das Register eingetragen haben, können Sie das Geld auch für den allgemeinen Zahlungsverkehr verwenden.

Ausgewählte Kanzlei in Deutschland 2013/2014 Kategorie internationale Schiedsverfahren
Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Deutsche Boutique-Kanzlei des Jahres 2013 im Bereich internationales Recht
Was muss in Ungarn bei der KFT Gründung berücksichtigt werden?
Unsere Mandanten, die in Ungarn eine KFT gründen wollen, müssen die benötigten Unterlagen eigenhändig unterschreiben. Gerne können Sie uns die meisten Unterlagen auch per Post zuschicken. Wir werden dann die entsprechenden Schritte unternehmen, damit unsere deutsche Mandanten in Ungarn ihre KFT erfolgreich gründen können.
Die Unterlagen müssen beim zuständigen Amtsgericht innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden, nachdem sie unterzeichnet wurden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Jeder, der in Ungarn eine KFT gründen will, kann die Kanzlei NZP Nagy Legal beauftragen: Wir kümmern uns um die Einhaltung der Formalien.
Unternehmer, die in Ungarn eine KFT gründen, müssen eine Meldeadresse in Ungarn haben, die sie im Register angeben müssen. Alternativ sind sie auch berechtigt, einen Zustellungsbevollmächtigten zu ernennen, welche die relevanten Unterlagen rechtsverbindlich empfängt. Die Adresse des Zustellungsbevollmächtigten muss von der des Firmensitzes verschieden sein.
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Kanzlei NZP NAGY LEGAL: Wir beraten Sie umfassend, wenn Sie in Ungarn eine KFT gründen wollen
Wir von der Wirtschaftskanzlei NZP NAGY LEGAL haben eine fundierte Expertise in allen Fragen rund um das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Da wir auch eine Niederlassung in der ungarischen Hauptstadt Budapest haben und unsere dortigen Anwälte sind alle in Ungarn zugelassen. Sie können alle rechtlich-relevanten Schritte unternehmen.
Das hat für alle unsere Mandanten, die in Ungarn eine KFT gründen wollen, folgende Vorteile: Sie haben immer einen deutschsprachigen Partner vor Ort, der Sie auf den neuesten Stand hält, mit den ungarischen Behörden in Kontakt steht, sich im ungarischen Recht auskennt und Ihre Interessen im Zweifel auch durchsetzt.
In Ungarn eine KFT gründen: Damit keine Fragen mehr offenbleiben
Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema haben, wie man in Ungarn eine KFT gründen kann, wenden Sie sich einfach an uns. Sehr gerne stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat und Tat zur Seite und erklären Ihnen, worauf Sie alles achten müssen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktannahme.