Das ist in Ungarn eine KFT
Eine ungarische KFT ist vergleichbar mit der deutschen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH). Die Regeln sind ähnlich wie denen, die man aus dem deutschen Gesellschaftsrecht kennt.
Wer in Ungarn eine KFT gründen will, braucht ein Mindestkapital von 3.000.000 Forint, das entspricht etwa 7.300 Euro. Diese Summe müssen die Unternehmensgründer nicht auf einem Bankkonto hinterlegen; sie können es auch in bar in die Handkasse einzahlen. Sobald das Sie in Ungarn das KFT in das Register eingetragen haben, können Sie das Geld auch für den allgemeinen Zahlungsverkehr verwenden.
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Deutsche Boutique-Kanzlei des Jahres 2013 im Bereich internationales Recht
Was muss in Ungarn bei der KFT Gründung berücksichtigt werden?
Unsere Mandanten, die in Ungarn eine KFT gründen wollen, müssen die benötigten Unterlagen eigenhändig unterschreiben. Dies kann jedoch auch rein elektronisch erfolgen, sodass die Gründung komplett papierlos erfolgt. Alternativ könnten Sie uns die meisten Unterlagen auch per Post zuschicken. Wir werden dann die entsprechenden Schritte unternehmen, damit unsere deutsche Mandanten in Ungarn ihre KFT erfolgreich gründen können.
Die Unterlagen müssen beim zuständigen Amtsgericht innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden, nachdem sie unterzeichnet wurden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Jeder, der in Ungarn eine KFT gründen will, kann die Kanzlei NZP NAGY LEGAK beauftragen: Wir kümmern uns um die Einhaltung der Formalien und werden bei rechtlichen Problemen mit den Behörden Ihre Interessen wahrnehmen.
Unternehmer, die in Ungarn eine KFT gründen, müssen eine Meldeadresse in Ungarn haben, die sie im Register angeben müssen. Alternativ sind sie auch berechtigt, einen Zustellungsbevollmächtigten zu ernennen, welche die relevanten Unterlagen rechtsverbindlich empfängt. Da wir von der Wirtschaftskanzlei NZP NAGY LEGAL eine Niederlassung in der ungarischen Hauptstadt Budapest betreiben und unsere Anwälte in Ungarn zugelassen sind, können Sie uns gerne als Bevollmächtigte nennen.
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Kanzlei NZP NAGY LEGAL: Wir beraten Sie umfassend, wenn Sie in Ungarn eine KFT gründen wollen
Wir von der Wirtschaftskanzlei NZP Nagy Legal haben eine fundierte Expertise in allen Fragen rund um das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Da wir auch eine Niederlassung in der ungarischen Hauptstadt Budapest haben und unsere dortigen Anwälte sind alle in Ungarn zugelassen. Sie können alle rechtlich-relevanten Schritte unternehmen.
Das hat für alle unsere Mandanten, die in Ungarn eine KFT gründen wollen, folgende Vorteile: Sie haben immer einen deutschsprachigen Partner vor Ort, der Sie auf den neuesten Stand hält, mit den ungarischen Behörden in Kontakt steht, sich im ungarischen Recht auskennt und Ihre Interessen im Zweifel auch vor Gericht durchsetzen wird.
In Ungarn eine KFT gründen: Damit keine Fragen mehr offenbleiben
Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema haben, wie man in Ungarn eine KFT gründen kann, wenden Sie sich einfach an uns. Gerne beraten wir Sie auch ausführlich zu allen sonstigen Fragen rund um das deutsche und ungarische Wirtschaftsrecht. So stellen wir auch in solchen Fällen unseren deutschsprachigen Service sicher. Sehr gerne stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat und Tat zur Seite und erklären Ihnen, worauf Sie alles achten müssen. Sie können uns gerne anrufen oder eine Mail schreiben. Sehr gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, dass Sie hier finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktannahme.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Deutscher in Ungarn eine KFT gründen?
Ja, Sie können auch als Deutscher in Ungarn eine KFT gründen. Wir von der Wirtschaftskanzlei NZP NAGY LEGAL in Nürnberg beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema. Da wir auch eine Niederlassung in Budapest haben, können wir Sie auch in Ungarn vertreten.
Wie hoch muss das Mindestkapital sein, um in Ungarn eine KFT zu gründen?
Ja, jeder der in Ungarn eine KFT gründen will, benötigt eine Adresse im Land. Allerdings muss man nicht selbst in Ungarn wohnen, es reicht aus, wenn man einen Bevollmächtigten ernennt.
Wie hoch muss das Mindestkapital sein, um in Ungarn eine KFT zu gründen?
Sie brauchen ein Mindestkapital von 3 Millionen Forint, was derzeit ca. 7.300 000 Euro entspricht, um in Ungarn eine KFT zu gründen. Sobald die Firma ins Register eingetragen wurde, dürfen Sie das Geld frei verwenden.